Baurecht bis Jahresende
Bis spätestens Ende 2023 ist das Baurecht der deutschen Planfeststellungsabschnitte seitens des Eisenbahnbundesamtes als zuständige Planfeststellungsbehörde anvisiert. Die drei kleineren Abschnitte in der Schweiz (Basel bis Kreisgrenze Lörrach und, soweit grenzüberschreitende Belange tangiert werden, im Bereich WT-Koblenz und in Erzingen) sind beim Schweizer Bundesamt für Verkehr eingegeben, und die Genehmigung wird ebenfalls für das laufende Jahr erwartet. Die Anhörung und Beteiligung der Kantone stehen bevor, wie aus einem Sachstandsbericht zu erfahren war. Wesentliche Verzögerungen des zeitlichen Fahrplans bis zur Inbetriebnahme der elektrifizierten Strecke zum Fahrplanwechsel Dezember 2027 seien nach heutigem Stand nicht zu erwarten.
Steigende Kosten
Die Kostenkalkulation basiert weiter auf dem Stand von 2021 mit Planungs- und Baukosten von 330 Millionen Euro, die sich aber bis zur Vergabe der Bauleistungen und der Schlussabrechnung noch erhöhen werden, wie es weiter hieß. Abzuwarten bleibe, wie die inflationäre Entwicklung voranschreitet und welche Vergabepreise im Rahmen der Ausschreibung dann erzielt werden können.