Kreis Lörrach Waldbrandgefahr steigt

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Feuer findet im Wald derzeit reichlich Nahrung. Foto: Archivfoto: Kristoff Meller

Trockenheit: Rauchen verboten /Auflagen fürs Grillen

Kreis Lörrach. Wegen außergewöhnlich hoher Temperaturen, zusammen mit dem geringen Niederschlag der vergangenen Monate, herrscht derzeit erhöhte Waldbrandgefahr im Landkreis Lörrach.

„Waldbrände entstehen in der Regel durch menschlichen Leichtsinn oder Unachtsamkeit“, erklärte die Forstbehörde des Landratsamts in einer Mitteilung. Sie ruft Waldbesucher und Waldbesitzer zu absoluter Vorsicht auf. Die geltenden Verhaltensregeln seien unbedingt zu beachten. Rauchen und offenes Feuer zum Beispiel sind derzeit im Wald generell verboten, Grillen ausschließlich an fest eingerichteten und gekennzeichneten Grillstellen zulässig – sollte aber möglichst unterlassen werden.

Unter den derzeitigen Bedingungen sind abgestorbene Pflanzenteile, trockenes Streu und herumliegendes Holz sehr leicht entzündlich, erklärt die Behörde – ein Feuer fände reichlich Nahrung und könnte sich sehr schnell ausbreiten. Sollte es zu einem Brand kommen, ist es darum wichtig, umgehend den Notruf unter 112 zu informieren.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten und geöffneten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten
  • Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein
  • Autos nicht seitlich an Waldwegen parken, damit großen Löschfahrzeugen nicht die Zufahrt versperrt wird. Außerdem können heiße Katalysatoren an der Fahrzeugunterseite dürres Gras in Brand setzen.
  • Keine Glasflaschen liegen lassen, da der Brennglaseffekt zu Feuer führen kann
  • Waldbesitzer werden zu besonderer Vorsicht beim Verbrennen von Reisig und Rinde zur Bekämpfung der Borkenkäfer angehalten.

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet, können aber je nach Situation auch als Straftat gewertet werden, so die Behörde.

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