Bisher ist es so, dass Leistungen für Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder vorhandenen seelischen Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII im Fachbereich Jugend & Familie bearbeitet, die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder seelischen Behinderung nach dem SGB IX werden vom Fachbereich Soziales, Sachgebiet Eingliederungshilfe, bearbeitet.
Gerhard Rasch vom Fachbereich Jugend & Familie hat in Zusammenarbeit mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl die Notwendigkeit einer Zusammenlegung im Rahmen seiner Masterarbeit untersucht. Die Ergebnisse stellte er in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses vor. Auch der Jugendhilfeausschuss hatte sich bereits mit dem Thema beschäftigt.