Kriminalität Zollbeamte und Schmuggler: „Es ist ein Katz- und-Maus-Spiel“

Bernhard Konrad
Ein Ostergeschenk? Vielleicht. Wichtiger ist die Frage, ob die Uhr verzollt werden muss. Foto: Hauptzollamt Lörrach

Die Beamten vom Sachgebiet „Kontrollen“ des Hauptzollamts Lörrach überprüfen den Warenverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz. Dabei sind sie auch Schmugglern auf der Spur. Die sind Experten im Verbergen – und die Zollbeamten im Entdecken.

„Es ist ein Katz- und-Maus-Spiel“, sagt die Führungskraft vom Sachgebiet „Kontrollen“. Sein Name soll ebenso ungenannt bleiben wie der des Kollegen. Beide sind Experten in ihrem Fach, sie haben täglich mit Waren zu tun, die über die Grenze geschmuggelt werden: Drogen, Waffen, Schmuck, Produktfälschungen, Tiere, Geld.

Die Kontrollen

Der Umfang der Kontrollen erstreckt sich im Bereich bis zu 30 Kilometer nach der Grenze von der spontanen Stichprobe bis hin zum geplanten Großeinsatz, vom kleinen Übergang in der Grenzstadt bis hin zum Autobahnzoll – auch auf der grünen Grenze wird nach wie vor gelegentlich kontrolliert.

Bei ihren Kontrollen wenden die Fahnder professionelle Analysemuster an. Gleichzeitige spiele immer auch die Erfahrung des Kollegen eine Rolle, sagt der Zollbeamte. Antje Bendel, Leiterin der Stabsstelle Kommunikation beim Hauptzollamt Lörrach, betont, dass bei Überprüfungen keine diskriminierende Auswahl getroffen werde: Hautfarbe, Kleidung und andere äußerliche Merkmale spielten keine Rolle.

Antje Bendel Foto: Hauptzollamt Lörrach

Auch für das Vorgehen während der Kontrolle selbst gibt es Regeln. Wenn die Erstansprache des Reisenden Anlass zu Anschlussfragen gibt, wenn er sich etwa in Widersprüche verwickelt, forschen die Beamten weiter. Das kann bis zur Leibesvisitation und zum Entkleiden der Person führen. Insbesondere dieser Schritt, so Bendel, müsse verhältnismäßig sein und protokolliert werden. Je nach Intensität der körperlichen Untersuchung sei gegebenenfalls ein richterlicher Beschluss notwendig.

Die Verstecke

Fündig werden die Zöllner in Autos unter anderem in Radkästen, Reserverad, Verbandskasten sowie doppelten Böden von Koffern und Taschen. Im Lkw muss auch das Führerhaus mit seinen vielen Möglichkeiten zum Verbergen von Gegenständen einbezogen werden. Mitunter wird die geschmuggelte Ware auch zwischen korrekt deklarierten Produkten versteckt.

Stress im Zug

Noch schwieriger und stressiger als auf der Straße ist die Situation im Zug: für alle Beteiligten. Dort sind stets mindestens zwei, besser drei oder vier Beamte im Einsatz. Es ist eng, keiner kann flüchten, die Leute sind mitunter genervt, Reisende mischen sich in die Kontrollen ein, andere drücken sich währenddessen mit ihrem Gepäck vorbei. Zudem gebe es im Zug im Gegensatz zu Auto oder Laster mehr Versteckmöglichkeiten, die sich nicht im Umfeld des Schmugglers befinden: Abfallbehälter, Toiletten, Gepäckablagen und etliches mehr.

Ein Wagen wird kontrolliert. Foto: Hauptzollamt Lörrach

Oft befinden sich die Zöllner in komplexen Situationen unter Anspannung. Es sei wichtig, das Umfeld immer im Blick zu behalten, betont die Führungskraft. Man wisse nie, wie sich die Lage entwickelt.

Die Drogen

Häufig finden die hiesigen Fahnder Drogen: von der Kleinstmenge für den Privatkonsum bis hin zu professionell aufgegleisten Transporten der organisierten Kriminalität. Vor allem synthetische Drogen und Kokain spielen eine Rolle.

Kriminelle achten sorgsam darauf, Muster zu vermeiden: „Die sehen sich als Unternehmer. Das heißt: Sie streuen das Risiko“, sagt einer der beiden Experten.

Wer erwischt wird, räume die Tat meist ein, sagt er. Die wenigsten gäben sich unwissend – wobei die Kuriere oftmals tatsächlich kaum über Hintergrundwissen verfügten.

Gesetzliche Regeln

Grundsätzlich gilt: Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum. Das erleichtert zwar den Grenzverkehr der Bevölkerung, aber sie ist weder Teil der Europäischen Union noch der Zollunion der EU. Sobald Waren über die Grenzen der EU transportiert werden, sind Vorschriften zu beachten. Wer die Grenze der Eidgenossen Richtung Deutschland passiert, darf steuerfrei Waren im Wert von 300 Euro einführen. Alle höheren Beträge müssen versteuert werden. Wer erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Je nach Wert der eingeführten Ware wird eine Geldbuße oder gar ein Strafverfahren fällig.

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, sagt Antje Bendel. Wer sich im deutsch- schweizerischen Grenzraum bewegt, müsse mit Kontrollen rechnen. Im grenzüberschreitenden Miteinander profitierten die Bürger von vielen Freiheiten – gleichwohl, betont Antje Bendel, gebe es auch Verpflichtungen.

Infos unter www. zoll.de

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