Rechtliche Veränderungen
Ein weiterer Grund für den Anstieg verschiedener Bereiche sind rechtliche Veränderungen. So sei das aktive Wegziehen eines Armes im Rahmen einer Verhaftung bereits als Widerstandshandlung zu deuten. Damit sei auch der Anstieg von elf zu 29 Fällen zu erklären, wie Geiges erläuterte.
Im zivilen Bereich führe beim Tatbestand der Bedrohung eine Reform dazu, dass eine Anzeige nun leichter möglich sei. „Früher musste eine konkrete Bedrohung genannt werden; das ist nun einfacher“, sagte Geiges.
Abweichende Statistik
Im Vergleich zu den Jahren vor Corona sind einige Abweichungen gar nicht so deutlich ausgeprägt, wie die Statistik es vermuten lässt. Mit 17 gefährlichen Körperverletzungen gab es eine mehr als Verdreifachung zu den fünf Fällen des Jahres 2021. Im Zehn-Jahres-Mittelwert (15) relativiert sich diese Zahl aber wieder. Im Bereich der Partnergewalt sind 32 Fälle (Fünf-Jahres-Mittelwert 31) angezeigt worden, wovon nicht jeder zu einer Weiterbearbeitung durch das Ordnungsamt führte, wie Jürgen Käuflin erläuterte.