Die ausführliche Begründung ist auf der Website des Kunstmuseums veröffentlicht. Das Kunstmuseum erachtet dies als Teil der Würdigung des Schicksals von Charlotte von Wesdehlen und als notwendige Aufarbeitung der Geschichte der eigenen Institution.
Was ist Fluchtgut?
Der Begriff Fluchtgut unterscheidet sich von Raubkunst, welche jüdischen Eigentümern vom NS-Regime geraubt wurde. Der Begriff wurde in der Schweiz über viele Jahre hinweg als Kategorie verwendet, um Ansprüche auszuschließen. In den letzten Jahren ist allerdings ein Umdenken festzustellen.
In der internationalen Praxis ist der Umgang mit Fluchtgut-Verkäufen sehr unterschiedlich. Es finden sich sowohl Rückgaben als auch Ablehnungen auf Ansprüche auf dieselben, erklärt das Kunstmuseum; zudem bestehen vermittelnde Positionen. Die Restitution von Fluchtgut ist möglich, bildet allerdings die Ausnahme. Eine solche Ausnahme sei laut Kunstkommission und Kunstmuseum im vorliegenden Fall weder ersichtlich noch begründet.
Transparenz für Besucher
Das Gemälde „La muse inspirant le poète“ finden Besucher des Kunstmuseums aktuell in der Sonderausstellung im Neubau ausgestellt. Sobald das Werk wieder in die Sammlung im Hauptbau integriert wird, will das Museum mit einem Hinweisschild auf die Herkunft des Kunstwerkes aufmerksam machen. Mittels QR-Code werden interessierte Ausstellungsbesucher dann die Möglichkeit haben, ausführliche Informationen abzurufen.