Es wurde kurzfristig ein externes, unabhängiges Gutachterbüro beauftragt, die Räume nochmals zu sichten, um die Vorwürfe auch von unabhängiger Seite zu entkräften und einer Verunsicherung der künftigen Bewohner entgegenzutreten. Die Ersteinschätzung des Sachverständigen liegt nun vor und bestätigt wie erwartet die bisherige Einschätzung des Landratsamts: Eine Gefährdung durch möglicherweise verbautes Asbest geht von dem 70er-Jahre-Bau nicht aus, da bei der Renovierung kein potenziell asbesthaltiges Material bearbeitet oder beschädigt wurde. Wörtlich heißt es in der schriftlichen Einschätzung des Sachverständigen: „Zusammenfassend geht bei den hier genannten Verdachtspunkten im ungestörten/unbeschädigtem Zustand keine Gefährdung aus.“
Begutachtet wurden der Konferenzraum, das Restaurant, die Küche, alle Gästezimmer und die Flure. Untersucht wurden dabei vor allem der Wandputz, Verkleidungen von Lüftungsleitungen und Fassaden, Fliesenkleber, Heizkörperverkleidungen, Deckenplatten, Bodenbeläge und Fensterkitt.