Lörrach - Aufgrund der hohen Infektionszahlen gilt ab Montag für alle Personen, die das Rathaus und die Außenstellen der Verwaltung betreten wollen, die 3G-Regel, teilt die Stadtverwaltung mit. Ein Antigentest hat eine Gültigkeit von 24 Stunden, ein PCR-Test 48 Stunden. Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder und Grundschüler sind von der Nachweispflicht ausgenommen, so die Mitteilung.
Lörrach 3G in Rathaus und Außenstellen
mek 05.12.2021 - 11:30 Uhr