Lörrach 3G in Rathaus und Außenstellen

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Im Rathaus gilt ab Montag die 3G-Regel. Foto: Kristoff Meller

Neue Regeln für Betreten. Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder und Grundschüler sind ausgenommen.

Lörrach - Aufgrund der hohen Infektionszahlen gilt ab Montag für alle Personen, die das Rathaus und die Außenstellen der Verwaltung betreten wollen, die 3G-Regel, teilt die Stadtverwaltung mit. Ein Antigentest hat eine Gültigkeit von 24 Stunden, ein PCR-Test 48 Stunden. Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder und Grundschüler sind von der Nachweispflicht ausgenommen, so die Mitteilung.

Die Testzentren im Stadtgebiet sind aufgelistet unter: www.loerrach.de/corona-schnelltest. Zudem muss im Vorfeld des Besuchs ein Termin beim zuständigen Fachbereich vereinbart werden. Für Bürgerservices steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung unter https://www.loerrach.de/online-terminbuchung.

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