Lörrach Abkühlung mit Abstand

Die Oberbadische
Immerhin hatten bereits 25 000 Besucher trotz Coronaregeln Spaß im kühlen Nass.Foto: zVg Foto: Die Oberbadische

Corona: 25 000 Besucher im Parkschwimmbad  / Anmeldung für Besuch nötig

In den vergangenen Jahren wurde üblicherweise im August die 100 000 Besuchermarke im Parkschwimmbad geknackt. Dieses Jahr waren es nur ein Viertel so viele Besucherinnen und Besucher. Die lange Schließung aufgrund der Corona-Pandemie hat Wirkung gezeigt.

Lörrach. Seit der Öffnung Ende Juni gelten bestimmte Hygienevorschriften und Abstandsregeln. Die Stadt weist nochmals auf deren Einhaltung hin.

Die Stadt Lörrach ist dennoch froh darüber, dass bei Temperaturen über 30 Grad das Parkschwimmbad den Bürgern Abkühlung verspricht. Das Parkschwimmbad verzeichnete in dieser Woche den 25 000. Besucher. Die Öffnung eines Freibads in Zeiten von Corona ist nicht selbstverständlich. „Wir sind froh, dass wir das Parkschwimmbad in dieser außergewöhnlichen Situation öffnen können. Wir wissen, dass die Auflagen den Badespaß hemmen, aber sie sind notwendig und wichtig,“ betont die Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic.

Corona-konforme Regeln

Aufgrund der Landes-Verordnung gelten im Parkschwimmbad immer noch Corona-konforme Regeln. Das Schwimmbad möchte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Badegäste und einem möglichst uneingeschränkten Badevergnügen gewährleisten. Zunächst hielten sich die Badegäste an die Vorgaben, so dass das Kontingent an Badegästen immer wieder erhöht werden konnte.

Allerdings werden die Regeln zuletzt nicht immer eingehalten. Die Stadt appelliert an die Besucher, die wichtigen Maßnahmen und Regeln weiterhin einzuhalten.

Dabei wird besonders erinnert an das Tragen von Masken in den Toiletten und im Umkleidebereich. Auch im Einlassbereich, am Ausgang sowie in weiteren ausgeschilderten Bereichen gilt für alle Badegäste die Mundschutzpflicht. Außerdem soll die Einbahnregelung im Schwimmerbecken eingehalten und generell der Mindestabstand von 1,5 Metern auf dem gesamten Schwimmbadgelände beachtet werden.

Nach vermehrter Nachfrage für die Angabe des Geburtsdatums beim Ticketkauf weist die Stadt darauf hin, dass die Tarife nach Alter abgestuft sind. Über das Geburtsdatum werden die Tarife vom System entsprechend freigegeben. Das verhindert unter anderem Fehlbuchungen. Auch wird am Einlass die Einhaltung der Begleitung (bis elf Jahre) kontrolliert, daher wird das Alter benötigt.

Zudem musste das Parkschwimmbad beim Eintritt Personen ohne QR-Code abweisen, was eigentlich vermieden werden sollte. Deshalb bittet die Stadt darum, den QR-Code vorab auszudrucken oder das Ticket auf das Handy zu laden. Dabei benötigt jede Person ein eigenes – auch Kinder und Babys.

Eine telefonische Ticketbestellung ist nicht möglich. Wer Hilfe beim Buchen des Online-Tickets benötigt, kann sich gerne an die Touristinformation wenden. Tickets für das Parkschwimmbad unter www.loerrach.de/parkschwimmbad.

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