Lörrach Angeklagter wird frei gesprochen

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Der Angeklagte, ein Mann aus Lörrach, wurde jetzt nach zweitägiger Verhandlung freigesprochen. Foto: Pixabay

Gericht: Überfall auf die Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse vor Gericht

Lörrach (cb). Am 19. Oktober 2021 hat ein Mann die Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden überfallen und mit vorgehaltener Waffe einen fünfstelligen Geldbetrag erbeutet. Der Angeklagte, ein Mann aus Lörrach, wurde jetzt nach zweitägiger Verhandlung freigesprochen.

Staatsanwalt Jan Jakob Bornheim stellte in seinem Plädoyer die Anklagepunkte dar. Die umfangreichen Ermittlungen sowie mehrere Gutachten ergaben folgende Indizien: Der Täter soll eine dunkle Jacke getragen haben. In der Unterführung Luisen/Mauerstraße (dem möglichen Fluchtweg) hatte die Polizei eine solche Jacke gefunden, die vier unterschiedliche DNA-Spuren aufwies, darunter die des Angeklagten. Ein anthropologisches Gutachten stufte nach Sichtung der Bilder der Überwachungskamera den Angeklagten als „wahrscheinlichen“ Täter ein. Allerdings war das Bildmaterial schlecht. Der Täter trug eine Gesichtsmaske und eine Mütze. Die Polizei gab die mögliche Größe des Täters aufgrund der Bilder mit 173,6 cm an, der Angeklagte misst mit Schuhen 1,74m. Er habe im Übrigen in den Tagen vor der Tat mehrfach die Öffnungszeiten der Sparkasse gegoogelt.

Entschädigung für die Hausdurchsuchung und die Zeit in U-Haft

Bei dem Raub sei ein Schaden in Höhe von knapp 30 000 Euro entstanden. Der Kassierer habe ein Trauma erlitten und war mehrere Wochen krankgeschrieben. „Nach aller Lebenserfahrung und rechtlicher Würdigung der Beweise“, so der Staatsanwalt, beantrage er wegen räuberischer Erpressung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

In seinem einstündigen Vortrag nahm sich Verteidiger Jörg Habetha die Indizien einzeln vor und stellte ihre Beweiskraft infrage.

Der Vorsitzende Richter Dietrich Bezzel sagte in seiner Urteilsbegründung, man habe dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen können, deshalb sei er freizusprechen. Er ging auf die einzelnen Beweisstücke ein: Die Jacke sei zwar vom Angeklagten wirklich getragen worden, aber wann, ließe sich nicht feststellen. Außer ihm hätten noch drei andere Männer daran ihre Spuren hinterlassen. Damit scheide sie als Beweisstück aus.

Das anthropologische Gutachten habe wegen der schlechten Bildqualität der Videoaufnahmen nur zwölf von 41 Merkmalen zur Gesichtserkennung auswerten können, zudem habe der Täter Mütze und Maske getragen. Also sei nur eine mittlere Wahrscheinlichkeit gegeben, dass der Angeklagte auf den Bildern zu sehen sei. Er spreche Hochdeutsch ohne „osteuropäischen Akzent“, wie der Kassierer ihn gehört hatte. Und: Die Soft-Airpistole, die bei der Hausdurchsuchung gefunden wurde, hätte sich noch in der Originalverpackung befunden. Die ermittelnde Beamtin habe es als nicht plausibel bezeichnet, dass diese Waffe für die Tat benutzt worden sei.

Es sei auch kein Motiv zu erkennen. Der Angeklagte lebe bei seinen Eltern und pflege keinen aufwendigen Lebensstil. Er habe Schulden im vierstelligen Bereich, diese seien aber nach der Tat nicht beglichen worden. Von der Beute aus dem Sparkassenraub fehle jede Spur.

Bei der Hausdurchsuchung sei eine Marihuanablüte gefunden worden. Deshalb werde der Angeklagte verwarnt und zu einer Strafe von zehn Tagessätzen zu zehn Euro verurteilt – bei einem Jahr Bewährung. Von der Anklage wegen räuberischer Erpressung wurde der Angeklagte freigesprochen.

Der Haftbefehl wurde aufgehoben, die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der Angeklagte erhält für die Hausdurchsuchung und die Zeit in Untersuchungshaft eine Entschädigung.

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