Lörrach Zweieinhalb Jahre für Einbruchserie

Gottfried Driesch
Mehrere Einbrüche in der Region gehen auf das Konto eines Albaners, der jetzt vom Lörracher Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde (Symbolfoto). Foto: Die Oberbadische

Gericht: Albaner war Mitglied einer Einbrecherbande / Zahlreiche Einbrüche und Hehlerei in der Region

Lörrach - Ein 31 Jahre alter Mann aus Albanien stand am Montag wegen mehrfachen Wohnungseinbruchsdiebstahl vor dem Schöffengericht Lörrach. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Anklage

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der Beschuldigte Mitglied einer zehn bis 15 Mann starken Einbrecherbande. Alle mutmaßlichen Täter sollen aus Albanien stammen.

Konkret wurden dem Angeklagten sechs Einbrüche in Wohnungen in der Zeit von Juli bis September 2018 zur Last gelegt. Darunter zwei Einbrüche in Doppelhaushälften in Weil am Rhein, weitere in Waldkirch und Müllheim.

Ferner soll der Angeklagte in fünf Fällen gestohlene Schmuckstücke bei einem Goldankauf in Müllheim verkauft haben, strafbar als Hehlerei.

In einer Anwaltserklärung gab der Angeklagte drei Einbrüche in Waldkirch zu. Die drei anderen stritt er vehement ab. Von den fünf Fällen von Hehlerei zwischen dem 13. Dezember 2018 und dem 28. Januar 2019 gestand der Beschuldigte vier.

Beweisführung

Das Geschäft für Gold- und Silberankauf in Müllheim war ab dem 11. Dezember 2018 von der Polizei observiert worden. Nur zwei Tage später tauchte der Angeklagte dort auf. Dabei wurden von ihm Fotos gemacht, auf denen er eindeutig zu identifizieren ist. Nur bei einem der Goldverkäufe war er nicht auf den Fotos zu sehen. Diesen Verkauf bestritt er.

Die Polizei hatte umfangreiche Handyauswertungen betrieben und dadurch die Verbindung mehrerer Männer aus dem Kreis der mutmaßlichen Bande ermittelt. In einer der polizeilichen Beurteilungen wurde der Angeklagte sogar als Kopf der Bande bezeichnet.

Privatleben

Der Angeklagte pendelte viele Jahre zwischen Albanien und Norditalien. Er hielt sich, wie vor Gericht bekannt wurde, mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser. Zuvor war er schon einmal aus Griechenland abgeschoben worden. Immer wieder kam er mit einem Besuchervisum, das drei Monate gültig ist, nach Deutschland.

Der Vorsitzende Richter Dietrich Bezzel fragte, wie sich der Beschuldigte seine Zukunft vorstelle. Er lebe von seiner albanischen Frau, die er 2010 geheiratet hatte, und mit der er drei Kinder habe, getrennt. Nach der Scheidung wolle er sofort seine deutsche Freundin heiraten, erklärte er vor Gericht und fuhr fort: „Dann bekomme ich eine unbeschränktes Aufenthaltsberechtigung und eine Arbeitserlaubnis“, übersetzte die Dolmetscherin.

Verständigung

Nach der Beweisaufnahme erörterten das Gericht, der Staatsanwalt und die Verteidigerin in einem Verständigungsgespräch die Rechtslage. Dabei sicherte das Gericht dem Angeklagten bei einem weiterreichenden Geständnis eine Gefängnisstrafe zwischen zwei Jahren, vier Monaten und zwei Jahren, sieben Monaten zu.

Der Angeklagte erläuterte danach, dass das Gold, das er in Müllheim verkauft hatte, nicht von ihm gestohlen worden sei. Er habe es im Auftrag anderer Albaner verkauft.

Der Staatsanwalt stellte zunächst drei der Diebstahlsanklagen und einen Fall von Hehlerei ein, da diese weder eindeutig bewiesen werden könnten noch das Strafmaß nachhaltig beeinflussen würden. Er beantragte Eine Freiheitsstrafe am oberen Rand des zugesicherten Strafmaßes. Ferner beantragte er die Einziehung des durch die Straftaten erlangten Vermögens in Höhe von 7000 Euro. Die Verteidigerin forderte eine Orientierung unteren Rand des Strafrahmens.

Das Urteil

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dietrich Bezzel verurteilte den Angeklagten wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in drei Fällen und gewerbsmäßiger Hehlerei in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Ferner wurde die Einziehung von 7000 Euro angeordnet.

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