Lörrach Rewe auf Vogelbachareal soll im Juli öffnen

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Die Stadt will die Veränderungssperre für das Plangebiet „Ötlinger Straße/Gewerbekanal“ verlängern. Foto: Bernhard Konrad

Stadtentwicklung: Ausschuss erörtert Verlängerung der Veränderungssperre für das Plangebiet

Lörrach (bk). Der Stadt liegt vom Eigentümer des Vogelbachareals ein Antrag auf Bauvorbescheid zur Nutzungsänderung für einen zusätzlichen Lebensmittelmarkt vor.

Die neue Entwicklung

Über diese neue Entwicklung informiert die Verwaltung den Ausschuss für Umwelt und Technik am Donnerstagabend. Das Vorhaben ist im Zusammenhang mit der Vorlage zur Verlängerung der Veränderungssperre für das Plangebiet „Ötlinger Straße/Gewerbekanal“ zu sehen.

Der Rewe-Markt

Wie berichtet, wird auf dem Vogelbachareal an der Erneuerung und Vergrößerung eines Rewe-Markts mit künftig rund 1200 Quadratmetern Verkaufsfläche gearbeitet. Das Unternehmen hatte die Marktöffnung gegenüber unserer Zeitung „frühestens zum Jahresende 2022“ angekündigt. Auf unsere Anfrage vom Dienstag wurde nun ein konkreter Termin genannt: Die Eröffnung ist für den kommenden Juli geplant.

Der Lebensmittelmarkt hat eine wichtige Bedeutung für die Nahversorgung des Wohnumfelds.

Die Sichtweise der Stadt

Aus Sicht der Kommune ist dieses Angebot ausreichend. Ein weiterer Supermarkt an Ort und Stelle sei auf Grundlage des Märkte- und Zentrenkonzepts nicht anzustreben.

Diese Sichtweise werde auch in den Bebauungsplan einfließen, der gegenwärtig erarbeitet wird, sagte der Fachbereichsleiter „Stadtplanung“ Alexander Nöltner unserer Zeitung.

Die Veränderungssperre

Der Gemeinderat hatte im Januar 2021 eine Veränderungssperre für das Plangebiet beschlossen, weil der Stadt eine Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung eines Gebäudes in eine „Eventhalle“ vorlag: ein Veranstaltungsraum für Anlässe wie Firmen- und Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten – kurzum: eine „Vergnügungsstätte“. Die Sperre läuft am 5. Februar aus.

Der Bebauungsplan

Einen Bebauungsplan gibt es bislang nicht. Künftig soll sich dieser für das Vogelbach-Areal „nicht nur auf die Steuerung von Vergnügungsstätten beschränken, sondern auch Aussagen zum Thema der Einzelhandelsnutzungen treffen“, etwa um negative Auswirkungen auf das Wohnumfeld zu vermeiden, die zentralen Versorgungsbereiche zu schützen und die räumliche Nahversorgung in der Gesamtstadt zu erhalten und zu verbessern“, so die von Antje Schnacke-Fürst verfasste Sitzungsvorlage.

Da das Bebauungsplanverfahren nicht vor Ablauf der Veränderungssperre abgeschlossen werden kann, sei eine Verlängerung um ein Jahr erforderlich. Andernfalls seien die Ziele des laufenden Bebauungsplanverfahrens nicht gesichert.

Das übergeordnete Ziel

Ein übergeordnetes Ziel ist es, die Zukunft von Vogelbach- und Krankenhaus- Areal gemeinsam zu denken: in der Summe eine große Entwicklungsfläche in Nachbarschaft zur Innenstadt. Das letzte Wort zur Verlängerung der Veränderungssperre hat der Gemeinderat.

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