Lörrach Betrügerische Geldgeschäfte

(dr)

Gericht: Angeklagter lehnt Richter und Schöffinnen ab.

Lörrach - Die Verhandlung gegen den früheren Mitarbeiter eines Lörracher Kreditinstituts ging am Montag in die zweite Runde. Zwei Straftatbestände wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. Er soll Verfahrensweisen und Vorschriften seines Arbeitgebers missachtet und dadurch Untreue begangen haben. Und er soll zwei Kreditkunden des Geldinstituts um namhafte Beträge betrogen haben (wir berichteten).

Gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages stellte der Angeklagte zwei Befangenheitsanträge. Erstens lehnte er den Vorsitzenden Richter Dietrich Bezzel ab, weil dieser am ersten Verhandlungstag einige Fragen an eine Zeugin nicht zugelassen hatte.

Der Angeklagte berief sich dabei darauf, dass alle für die Strafzumessung relevanten Tatsachen in der Hauptverhandlung mündlich eingeführt werden müssten. Die beiden Schöffen hätten regelmäßig keinen Einblick in die Strafakte und könnten ihr Urteil nur auf das mündlich Vorgetragene stützen, so die Argumentation.

Die beiden Schöffinnen lehnte der Angeklagte ab, weil sie nicht auf ihre Rechte bei der Verhandlungsführung bestanden hätten.

Nach einer Beratung gab Bezzel bekannt, dass eine Entscheidung über die Befangenheitsanträge zurückgestellt werde, da andernfalls die Hauptverhandlung unterbrochen werden müsse. Bis zur weiteren Fortsetzung der Hauptverhandlung in drei Wochen muss nun ein anderer Richter über die Anträge entscheiden.

Auf der Zeugenliste stand am Montag der zweite geschädigte Kreditnehmer. Der Angeklagte soll in 13 Vorgängen das Hypothekenkonto des Geschädigten immer weiter belastet haben. Monatlich wurden zwischen 4500 und 6000 Euro von dem Kreditkonto zuerst auf das Girokonto des Geschädigten überwiesen und gleich in bar abgehoben. Der Geschädigte, so hieß es, habe von diesen Summen nur jeweils 800 bis 900 Euro behalten. Den Rest habe er sofort in bar an den ehemaligen Bankangestellten und jetzigen Angeklagten weitergegeben. Auf diese Weise wurden laut Staatsanwalt von Juli 2014 bis August 2015 insgesamt 68 900 Euro umgebucht. Davon soll der Angeklagte 58 500 Euro erhalten haben.

Der Leiter der Innenrevision des Geldinstituts sagte aus, dass es in diesem Betrugsfall zwischen den vom Geschädigten bar übergebenen Beträgen dazu passende Einzahlungen auf das Konto der Ehefrau des Angeklagten gebe. Dies sei im ersten Betrugsfall, der in der vergangenen Woche verhandelt wurde, nicht so.

Der Angeklagte hatte an jeden der Zeugen eine Vielzahl von Fragen. Nicht alle brachten das Verfahren jedoch weiter.

Die Verhandlung wird in drei Wochen mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Wir berichten.

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