Auf der Zeugenliste stand am Montag der zweite geschädigte Kreditnehmer. Der Angeklagte soll in 13 Vorgängen das Hypothekenkonto des Geschädigten immer weiter belastet haben. Monatlich wurden zwischen 4500 und 6000 Euro von dem Kreditkonto zuerst auf das Girokonto des Geschädigten überwiesen und gleich in bar abgehoben. Der Geschädigte, so hieß es, habe von diesen Summen nur jeweils 800 bis 900 Euro behalten. Den Rest habe er sofort in bar an den ehemaligen Bankangestellten und jetzigen Angeklagten weitergegeben. Auf diese Weise wurden laut Staatsanwalt von Juli 2014 bis August 2015 insgesamt 68 900 Euro umgebucht. Davon soll der Angeklagte 58 500 Euro erhalten haben.
Der Leiter der Innenrevision des Geldinstituts sagte aus, dass es in diesem Betrugsfall zwischen den vom Geschädigten bar übergebenen Beträgen dazu passende Einzahlungen auf das Konto der Ehefrau des Angeklagten gebe. Dies sei im ersten Betrugsfall, der in der vergangenen Woche verhandelt wurde, nicht so.
Der Angeklagte hatte an jeden der Zeugen eine Vielzahl von Fragen. Nicht alle brachten das Verfahren jedoch weiter.