Lörrach Bleibt am Ende nur der Abriss?

Kristoff Meller

Restaurant Rosengarten stellt Betrieb zum 30. September ein. Harte Kritik an der Stadt.

Lörrach - „Um der Gerüchteküche den Wind aus den Segeln zu nehmen, bestätigen wir, dass wir den Betrieb des Restaurants Rosengarten zum 30.09.2019 einstellen. Aber nicht aus gesundheitlichen Gründen.“ Mit diesem Beitrag auf Facebook überraschte die Pächterfamilie Leisinger am Mittwoch.

Viele Dinge sind zusammengekommen

Am Ende seien viele Dinge zusammengekommen, die ihn und seine Familie zu diesem schmerzlichen Schritt bewogen hätten, erklärte Fritz Leisinger am Donnerstag im Gespräch mit unserer Zeitung. Allerdings hingen diese bis auf den Personalmangel in der Gastronomiebranche alle eng mit dem Verpächter, die Stadt Lörrach, zusammen: „Der Fachbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement hat uns immer mehr den Eindruck vermittelt, dass an einem erfolgreichen Betreiben des Gastronomiebetriebes gar kein Interesse besteht“, schreibt Leisinger bei Facebook. Am Telefon legt er nach: „Ich behaupte, das war Taktik, um den Beschluss des Gemeinderats zu hintergehen.“ Dieser hatte sich zuletzt für einen Erhalt des 1983 zur Landesgartenschau gebauten Hauses ausgesprochen.

Bereits 2004 wurde im Gemeinderat über Abriss, Verkauf oder Sanierung diskutiert. Damals wurde das Restaurant an Waltraut Herrmann verpachtet, die 2014 aus gesundheitlichen Gründen einen Nachfolger suchte. Diesen fand sie in der Familie Leisinger, die nach eigener Aussage „den Laden mit viel Herzblut wieder zum Laufen gebracht“ habe.

"Pachtvertrag auf dem Leim gegangen"

Heute würde Fritz Leisinger, der auch einen Partyservice betreibt, den Vertrag der Stadt nicht mehr unterschreiben: „Ich behaupte, wir sind in Teilen einem Pachtvertrag auf den Leim gegangen, der schon in den Bereich der Sittenwidrigkeit fällt.“ Beispielsweise habe die Heizung nie funktioniert. Für die Reparatur sei laut Vertrag zwar der Pächter zuständig, 2017 habe sich aber herausgestellt, dass diese niemals abgenommen wurde. „War das 30 Jahre lang eine illegale Feuerstätte? Das sind rechtliche Fragen, die wir klären lassen.“

Im März 2015 übernahm Leisinger das Restaurant und investierte laut eigener Aussage zunächst rund 76 000 Euro. Erst Ende Mai konnte der Betrieb aufgenommen werden. „Die Verwaltung interessiert das nicht“, beklagt Leisinger. „Es sei unser Problem, diese Maßnahmen wären nur zur Verschönerung. Ich sage, ohne sie wäre der Rosengarten den hygienischen Anforderungen nicht mehr gerecht geworden.“ Es sei von Seiten der Stadt „30 Jahre lang nichts gemacht worden“. Nun rentiere sich eine Sanierung nicht mehr: „So kauft den Laden niemand.“

Verwaltung sei nie gesprächsbereit gewesen

Die Stadt will sich laut Leisinger dennoch vom Gebäude trennen: „Uns wurde ein Kaufvertrag auf Erbbaurechtsbasis vorgelegt, den Juristen als nicht unterzeichnungswürdig einstuften. Nachdem wir diesen kritisierten, wurde uns eine fünfprozentige Pachterhöhung ins Haus geschickt“, berichtet Leisinger. „Sollte die Stadt meinen, wir nehmen das so hin, werde ich mich nicht scheuen, mit allen gesetzlichen Mitteln einen Ausgleich anzustreben.“ Zumindest einen Teil seiner Investitionen will Leisinger zurück. Besonders stört ihn, dass die Verwaltung nie gesprächsbereit gewesen sei. Der Schriftverkehr sei stets „von oben herab“ geführt worden. „Es war nie jemand von der Fachbereichsleitung vor Ort und hat sich ein Bild gemacht.“

Die zuständige Fachbereichsleiterin Annette Buchauer wollte sich am Donnerstag auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern und verwies an Oberbürgermeister Jörg Lutz, der jedoch nicht erreichbar war. Die Pressestelle der Stadt teilte schriftlich mit: „Das Café wurde als temporäres Café im Zuge der Landesgartenschau im Grütt errichtet. Seither wird es als Café/Restaurant genutzt. Der aktuelle Pachtvertrag wurde zum 30. September durch den Pächter gekündigt. Als Gründe wurden ausschließlich der Fachkräftemangel und ein stark verändertes Kundenverhalten angegeben.“

Auf Anfrage des Pächters zum Kauf des Gebäudes habe der Gemeinderat die Verwaltung 2017 beauftragt, die Vertragsverhandlungen zum Verkauf zu führen. „Der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrag wurde im Juli 2018 durch den Gemeinderat bestätigt und der mit dem Notar ausgearbeitete Vertragsentwurf dem Pächter vorgelegt. Der Sanierungsbedarf des Gebäudes wurde im Wertermittlungsgutachten berücksichtigt. Seither ist die Verwaltung im steten Austausch und Verhandlungen mit dem Pächter.“

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