^ Lörrach: Folgenschweres Missverständnis - Lörrach - Verlagshaus Jaumann

Lörrach Folgenschweres Missverständnis

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 Foto: Gottfried Driesch

Gericht I: Lebensgefährliche Verletzungen für Unbeteiligten

Lörrach/Freiburg - Die Nacht auf den 30. Mai dieses Jahres sollte das Leben von drei jungen Männern aus Lörrach grundsätzlich verändern: Ein 17 und 21 Jahre altes Brüderpaar steht seit Mittwoch vor dem Landgericht Freiburg. Der 21-Jährige wegen versuchten Totschlags, der 17 Jahre alte Bruder wegen gefährlicher Körperverletzung.

Auch für den 20 Jahre alten Geschädigten ist nichts mehr so wie es war.

Beziehungsstreit als Ausgangspunkt

Die Vorgeschichte: Der 17-Jährige hatte sich in der Tatnacht mit seiner Freundin gestritten. Vier männliche Passanten hatten das mitbekommen und den Jugendlichen aufgefordert, sich vom Straßenrand zu erheben.

Der so Angesprochene habe Angst bekommen und sei nach Hause gelaufen. Dort habe er seinen Bruder zur Hilfe gerufen. Dieser soll ein Messer ergriffen haben – gemeinsam zogen sie wieder hinaus.

Ein 20 Jahre alter Mann, ein Handwerker, war gegen 2.30 Uhr noch mal um den Block gegangen, um eine Zigarette zu rauchen. Auf einem Fußweg begegnete er zwei Männern und einer Frau. Die Brüder seien auf den 20-Jährigen losgegangen, da sie vermuteten, dass es einer aus der Gruppe der Männer gewesen sei.

Lebensgefährliche Verletzungen durch zwei Messerstiche

„Ist er das?“, habe einer der Angreifer noch gefragt. Die Frau, es war die Freundin des jüngeren Täters, habe noch gerufen: „Das ist der Falsche“. Doch die Warnung verhallte ungehört. Der 21-jährige Angeklagte habe dem Geschädigten durch zwei Messerstiche lebensgefährliche Verletzungen beigebracht.

Der Geschädigte habe noch an der Brombacher Straße selber einen Notruf absetzen können – dann sei er ohnmächtig zusammengebrochen.

Eine Notoperation rettet das Leben. Schäden aber bleiben

Im Krankenhaus in Basel konnte der Geschädigte durch eine Notoperation gerettet werden. Aber es musste ein Teil der Lunge entfernt werden. Leber und Galle waren ebenfalls durch die Stiche erheblich verletzt. Vier Wochen war er krankgeschrieben. Noch immer kann der Geschädigte nicht schwer heben und ist in seiner Beweglichkeit eingeschränkt.

Die beiden Angeklagten bedauerten die Verwechslung. Der ältere Angeklagte murmelte eine Entschuldigung. Der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau gab zu Bedenken, dass die Tat gegen den „richtigen“ Mann auch nicht besser gewesen wäre.

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Wir berichten weiter.

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