Lörrach Die Zeit für das neue Zentralklinikum drängt

Die Oberbadische
Monica Neuhöfer-Avdic Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Kommunalpolitik: Gemeinderat befasst sich morgen mit dem Flächennutzungsplan

Von Guido Neidinger

Lörrach. Der Gemeinderat befasst sich in seiner Sitzung am Donnerstag mit dem Flächennutzungsplan für den Bereich des künftigen Zentralklinikums im Entenbad. „Wir wollen im Zeitplan bleiben“, begründete Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic die Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung der krisenbedingt kurzen Sitzung des Rates.

Nach dessen Beschluss wird der Entwurf der „Änderung III“ des Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt. Die Offenlage erfolgt parallel zum Bebauungsplan „Zentralklinikum“ fristgerecht im Rahmen eines ambitionierten Zeitplanes. Eine Voraussetzung für den pünktlichen Start der Bauarbeiten und damit zusammenhängend der Inbetriebnahme des Kreisklinikums ist auch die Verlegung der Landstraße 138 zwischen Steinen und Hauingen. Auch hier hofft Oberbürgermeister Jörg Lutz, trotz der derzeitigen Coronavirus-Krise keine Zeit zu verlieren.

Der Einleitungsbeschluss für die „Änderung III“ des Flächennutzungsplans wurde am 24. Juli 2018 durch die Gemeinderäte Lörrach und Inzlingen und am 15. Oktober 2018 durch den gemeinsamen Oberzentrumsausschuss Lörrach – Weil am Rhein gefasst. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für den Bebauungsplan „Zentralklinikum“.

Mit dem Bebauungsplanverfahren „Zentralklinikum“ sollen wiederum die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Zentralklinikums auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geschaffen werden. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Sondergebiet „Zentralklinikum“ vorgesehen.

Die geplanten Nutzungen und die mit der Ansiedlung verbundene erforderliche Verlegung der L 138 können baurechtlich nicht aus den Darstellungen des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lörrach – Inzlingen entwickelt werden. Hier ist das Plangebiet im Bereich „Entenbad-Ost“ bisher als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Angrenzend an die bisherigen gewerblichen Bauflächen werden durch den Bebauungsplan zudem landwirtschaftliche Flächen neu überplant. Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Zentralklinikum“.

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. 18 der 37 am Verfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, jedoch liegen keine Anregungen vor, die zu Änderungen führen.

Nach eingeholten Beschlüssen werden der Entwurf der „Änderung III“ des Flächennutzungsplans im Bereich des künftigen Zentralklinikums sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen parallel zur Offenlage des Bebauungsplans Zentralklinikum voraussichtlich im Mai/Juni öffentlich ausgelegt. Damit kann die Offenlage fristgerecht im Rahmen eines ambitionierten Zeitplanes erfolgen.

Neuhöfer-Avdic sprach ihrem Team ein großes Lob aus: „Die Mannschaft hat das in Hochgeschwindigkeit gemeistert.“

Oberbürgermeister Jörg Lutz verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass immer wieder Zweifel an der Notwendigkeit eines neuen Zentralklinikums geäußert würden. Gerade die derzeitige Situation zeige, dass „eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung in diesen Zeiten eine besondere Bedeutung bekommt“. Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise ergänzte Lutz: „Man spürt bereits die hohe Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems. Und hier werden Unterschiede zwischen den Ländern deutlich.“

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