^ Lörrach: Dieb zu Freiheitsstrafe verurteilt - Lörrach - Verlagshaus Jaumann

Lörrach Dieb zu Freiheitsstrafe verurteilt

(dr)

Gericht: Mehrere Taten in Lörracher Innenstadt. Asylantrag abgelehnt.

Lörrach - Wegen drei gewerbsmäßigen Diebstählen, einer davon in einem besonders schweren Fall, wurde ein 42 Jahre alter Mann am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. In das Urteil wurde eine Strafe von fünf Monaten des Amtsgericht Schopfheim einbezogen.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 21. Juli dieses Jahres in einem Sportgeschäft in der Lörracher Innenstadt zwei Badehosen im Wert von 80 Euro gestohlen zu haben. Er wurde von der Ladendetektivin dabei beobachtet und festgehalten. Als die Polizei kam und den Mann mit dessen Einverständnis durchsuchte, kamen vier Kosmetikartikel zum Vorschein. Auf diesen Kosmetikteilen klebte noch das Etikett einer Apotheke in der Innenstadt. Eine Überprüfung ergab, dass auch diese Teile gestohlen waren – Wert: 290 Euro.

In den frühen Morgenstunden des 13. August soll der Angeklagte in ein Modegeschäft in der Fußgängerzone eingedrungen sein. Mit einem Schraubendreher hätte er die gläserne Eingangstür aufgehebelt. Danach legte er eine große Anzahl von teuren Kleidungsstücken, Schuhe, Hosen, T-Shirts und Blusen in den verschiedensten Größen zum Abtransport bereit. Ein Teil davon war bereits in einen ebenfalls entwendeten Rucksack verpackt. Der später ermittelte Wert der Teile lag bei 5245 Euro.

Bei dem Einbruch hatte der Angeklagte um 2.58 Uhr einen stillen Alarm ausgelöst. Die Polizei traf daraufhin mit mehreren Streifenwagen aus der gesamten Region ein und umstellte das Gebäude. Der Beschuldigte hätte die Polizei bemerkt und sich in einer Umkleidekabine im ersten Obergeschoss versteckt.

Um das Gebäude zu durchsuchen forderten die Polizisten noch die Hundestaffel der Bundespolizei an. Bald wurde der Eindringling gefunden, der sich widerstandslos habe festnehmen lassen. Seit dem 13. August sitzt der Beschuldigte in Haft.

Der aus Georgien stammende Angeklagte kam 2013 nach Deutschland. Zuvor hatte er von 2008 bis 2013 in Georgien wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit im Gefängnis gesessen.

In den fünf Jahren seines Aufenthalts in Deutschland hat der Beschuldigte wegen sechs Diebstählen zusammengerechnet zwei Jahre und sechs Monate im Gefängnis verbracht. Er sei drogenabhängig und brauche trotz Teilnahme am Methadonprogramm Heroin und Kokain als Beikonsum. Für die Drogen sei stets der Erlös aus den Diebstählen gewesen. Der Angeklagte zeigte sich umfassend geständig.

Nicht zuletzt wegen der vielen einschlägigen Vorstrafen forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren vier Monaten. Eine Bewährung käme aber auch bei einer geringeren Strafe nicht in Frage.

Die Verteidigerin wertete den Einbruch in das Modehaus als einen Versuch, da ja die Beute noch nicht abtransportiert worden sei. Die Strafe sollte auf 14 Monate begrenzt werden.

„Über Bewährung brauchen wir uns bei dieser Vorstrafenliste nicht zu unterhalten“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Graf in der Urteilsverkündung. Unter Einbeziehung der fünfmonatigen Strafe des Amtsgerichts Schopfheim, die erst am 14. August – einen Tag nach dem Einbruch in das Modehaus – verhängt wurde, lautete das Urteil auf ein Jahr und acht Monate. Dabei wurden alle drei Taten als vollendete Diebstähle gewertet.

Im Oktober hatte das Regierungspräsidium Freiburg für den abgelehnten Asylbewerber bereits die Abschiebung angeordnet.

Umfrage

2adaf948-0d33-11ef-8d09-186c8841fdbe.jpg

Die Kommunal- und Europawahl werfen Ihre Schatten voraus. Werden Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen?

Ergebnis anzeigen
loading