Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 21. Juli dieses Jahres in einem Sportgeschäft in der Lörracher Innenstadt zwei Badehosen im Wert von 80 Euro gestohlen zu haben. Er wurde von der Ladendetektivin dabei beobachtet und festgehalten. Als die Polizei kam und den Mann mit dessen Einverständnis durchsuchte, kamen vier Kosmetikartikel zum Vorschein. Auf diesen Kosmetikteilen klebte noch das Etikett einer Apotheke in der Innenstadt. Eine Überprüfung ergab, dass auch diese Teile gestohlen waren – Wert: 290 Euro.
In den frühen Morgenstunden des 13. August soll der Angeklagte in ein Modegeschäft in der Fußgängerzone eingedrungen sein. Mit einem Schraubendreher hätte er die gläserne Eingangstür aufgehebelt. Danach legte er eine große Anzahl von teuren Kleidungsstücken, Schuhe, Hosen, T-Shirts und Blusen in den verschiedensten Größen zum Abtransport bereit. Ein Teil davon war bereits in einen ebenfalls entwendeten Rucksack verpackt. Der später ermittelte Wert der Teile lag bei 5245 Euro.