Damit blieb das Schöffengericht ein Jahr unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß (wir berichteten gestern). In der Urteilsverkündung hieß es, dass der aus dem kurdisch-syrischen Kriegsgebiet stammende Flüchtling nachweislich in sechs Fällen eine minderjährige Person auf Beschaffungsfahrt nach Basel geschickt und zum Drogenschmuggel über die Grenze beauftragt hat.
Insgesamt seien auf diese Weise 1080 Gramm Haschisch rechtswidrig nach Deutschland eingeführt worden. Ein Drittel davon sei für den Eigenkonsum des Verurteilten bestimmt gewesen. Den Rest, rund 720 Gramm, wurden durch Drogenhandel gewinnbringend veräußert.