Lörrach Escher zieht Einspruch zurück

Bernhard Konrad
 Foto: Bernhard Konrad

Gericht: Knöllchen-Streit zwischen Stadtrat und Verwaltung ist beigelegt

Lörrach - Bernhard Escher gegen die Stadt: Diese Konstellation kommt im Gemeinderat insbesondere bei Verkehrsfragen regelmäßig vor. Nun hat sich der Kommunalpolitiker mit der Verwaltung wegen eines Knöllchens vor dem Amtsgericht getroffen. Letztlich hat er seinen Einspruch gegen den Strafzettel zurückgezogen.

Der Anlass dieses Gerichtstermins spiegelt das seit Jahren angespannte Verhältnis Eschers zum städtischen Fachbereich „Straßen, Verkehr, Sicherheit“ wider: Escher hatte am Rosenmontag seinen Motorroller im Umfeld des Brunnens auf dem Engelplatz abgestellt, um von dort ins „Brauhaus Lasser“ zu gehen, wo die Narrenzunft alljährlich zur Rotssuppe einlädt. Ein Parkverstoß, für den der CDU- Stadtrat ein Knöllchen in Höhe von 15 Euro kassierte.

Dagegen legte Escher Einspruch ein. Er machte insbesondere seinen Gesundheitszustand geltend: Sein Ausweis belegt die 100-prozentige körperliche Behinderung. Die Distanz von den nächstliegenden Abstellplätzen für Krafträder sei schlicht zu groß für ihn gewesen.

Julian Rapp: Parkplatz-Alternative zumutbar

Zudem habe er den Roller so geparkt, dass keine Behinderung für Fußgänger damit verbunden gewesen sei, sagte er am Freitag im Gespräch mit unserer Zeitung. Der anschließende Austausch mit der Stadt führte zu keiner neuen Bewertung: Die Angelegenheit landete vor Gericht.

Er habe jedoch erkennen müssen, dass der Richter weder die Schwere seiner körperlichen Behinderung, noch die Entfernung zum nächsten offiziellen Parkplatz in seinem Sinne anerkenne, sagte Escher.

Richter Julian Rapp erläuterte auf Nachfrage, warum er „eine Einstellung des Verfahrens nicht gesehen“ habe. Die körperliche Beeinträchtigung von Bernhard Escher habe er zwar in die Bewertung des Falls mit einbezogen. Gleichwohl halte er es in der Gesamtschau für „zumutbar“, die nächste Parkmöglichkeit zu nutzen: Escher hätte dann statt der rund 50 Meter vom Engelplatz zur Gaststätte rund 250 Meter zu Fuß gehen müssen. Rapp erwähnte auch ein Internet-Video, auf dem Escher stehend an einem Auftritt des „Stadtrat-Chörli“ während der Rotssuppe teilnahm.

Er habe Escher die Konsequenzen eines Urteils und eines Rückzugs des Einspruchs erläutert, so Rapp: Escher hat sich für die letztere – für ihn finanziell günstigere – Variante entschieden.

Er habe in diesem Fall ausschließlich den Parkverstoß zu verhandeln gehabt, betonte Rapp. Alles andere – verkehrspolitische und weitere Fragestellungen – gehöre in den Lörracher Gemeinderat.

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