Er habe jedoch erkennen müssen, dass der Richter weder die Schwere seiner körperlichen Behinderung, noch die Entfernung zum nächsten offiziellen Parkplatz in seinem Sinne anerkenne, sagte Escher.
Richter Julian Rapp erläuterte auf Nachfrage, warum er „eine Einstellung des Verfahrens nicht gesehen“ habe. Die körperliche Beeinträchtigung von Bernhard Escher habe er zwar in die Bewertung des Falls mit einbezogen. Gleichwohl halte er es in der Gesamtschau für „zumutbar“, die nächste Parkmöglichkeit zu nutzen: Escher hätte dann statt der rund 50 Meter vom Engelplatz zur Gaststätte rund 250 Meter zu Fuß gehen müssen. Rapp erwähnte auch ein Internet-Video, auf dem Escher stehend an einem Auftritt des „Stadtrat-Chörli“ während der Rotssuppe teilnahm.
Er habe Escher die Konsequenzen eines Urteils und eines Rückzugs des Einspruchs erläutert, so Rapp: Escher hat sich für die letztere – für ihn finanziell günstigere – Variante entschieden.