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Lörrach FFP2-Maske für alle Besuche bei der Stadt

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Besucher städtischer Einrichtungen müssen ab Montag eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske tragen. Foto: Konrad

Lörrach. Den aktuellen Regeln der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg entsprechend, gilt für alle Besucher des Rathauses, der Außenstellen der Verwaltung und aller städtischen Einrichtungen für Personen ab 18 Jahren eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Maske. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.

Lörrach. Den aktuellen Regeln der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg entsprechend, gilt für alle Besucher des Rathauses, der Außenstellen der Verwaltung und aller städtischen Einrichtungen für Personen ab 18 Jahren eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Maske. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.

Sie setzt die in der Corona-Landesverordnung noch als „Soll-Vorschrift“ formulierte Regelung ab kommenden Montag, 10. Januar, verpflichtend um.

Nach wie vor gilt auch die 3G-Pflicht für Besucher

„Alle halbfiltrierenden Masken sind für einen Besuch geeignet. Dazu zählen Masken nach den Standards FFP2 beziehungsweise FFP3 und KN95 oder N95“, so die Medieninformation.

Nach wie vor gilt zudem die 3G-Pflicht für Besucher des Rathauses und der Außenstellen. Zudem muss im Vorfeld des Besuchs ein Termin beim zuständigen Fachbereich vereinbart werden.   Als Service steht den Bürgern eine Online-Terminvereinbarung im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung: https://www.loerrach. de/online-terminbuchung

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