Lörrach. Den aktuellen Regeln der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg entsprechend, gilt für alle Besucher des Rathauses, der Außenstellen der Verwaltung und aller städtischen Einrichtungen für Personen ab 18 Jahren eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Maske. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.