Lörrach „Filmriss“ erscheint glaubhaft

Die Oberbadische
An Hemdglunki ist auf dem Alten Marktplatz stets viel los. Archivfoto: Kristoff Meller Foto: Die Oberbadische

Gericht: Räuberischer Diebstahl während Hemdglunkitreffen

Lörrach (dr). Am zweiten Verhandlungstag vor dem Schöffengericht Lörrach (wir berichteten) wurde ein 36 Jahre alter Mann wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Sein 26-jähriger Begleiter erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro wegen Beihilfe.

Die beiden Angeklagten sollen am Schmotzige Dunschtig des vergangenen Jahres, am 8. Februar, gegen 21.30 Uhr einem Mann dessen Rucksack gestohlen haben.

Auf dem Alten Markt in Lörrach war viel los an diesem Abend. Zum Hemdglunki trafen sich viele Menschen. Auf einer kleinen Bühne spielten Guggemusiken. Der räuberische Diebstahl wurde im Rückbereich dieser Bühne verübt. In dem Rucksack sollen sich mehrere Fasnachtsplaketten, eine Geldbörse, ein Schlüsselbund und ein Handy befunden haben.

Als der Diebstahl bemerkt wurde, verfolgten der 16 Jahre alte Eigentümer und ein Freund die mutmaßlichen Diebe. Als sie diese eingeholt hatten, gab es eine Diskussion und einen herben Faustschlag gegen den Kiefer des Freundes. Die beiden fliehenden Beschuldigten konnten von weiteren Passanten festgehalten und der Polizei übergeben werden.

Beiden Angeklagte machten für den Tatabend einen Gedächtnisverlust geltend. Durch Medikamente, der 36-Jährige leidet unter paranoider Schizophrenie, und reichlich Alkoholgenuss könnten sie sich an nichts erinnern.

Der zweite Verhandlungstag wurde erforderlich, weil die Verteidigerin des 36-Jährigen die zwei Polizisten, die ihren Mandanten festgenommen hatten, als Zeugen hören wollte. Ferner sollte ein Rechtsmediziner beurteilen, in wie weit eingenommene Psychopharmaka in Verbindung mit Alkohol Wechselwirkungen erzeugten.

Beide Polizeibeamte berichteten, dass der ältere Angeklagte sehr aggressiv gewesen sei. Erst nachdem man ihm Handfesseln angelegt hätte, sei er ruhiger geworden.

Der Gerichtsmediziner, zugleich ein Toxikologe, attestierte, dass bei gleichzeitiger Einnahme des fraglichen Medikaments mit Alkohol eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen sei.

Die Staatsanwältin forderte wegen gemeinschaftlich begangenen räuberischen Diebstahls für den 36-Jährigen eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten und für den 26-Jährigen eine von acht Monaten. Beide Strafen könnten zur Bewährung ausgesetzt werden.

Beide Verteidigerinnen stellten keinen eigenen Strafantrag. Für den jüngeren Angeklagten sei ihrer Meinung aber eher eine Geldstrafe ausreichend.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf sprach die Urteile. Neun Monate auf Bewährung für den älteren Angeklagten. Ferner muss er 300 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen und sich der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen. 60 Tagessätze zu je 10 Euro lautete die Strafe für den jüngeren Angeklagten.

Da alle Beteiligten den Rechtsmittelverzicht erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.

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