Die Termine für 2019 seien den gewählten Schöffen bereits mitgeteilt worden. Allerdings sei es möglich, dass einige Termine nicht und andere zusätzlich stattfänden. Geplante Urlaube sollten rechtzeitig mitgeteilt werden, damit ein Ersatzschöffe bestimmt werden könne. Graf wies ausdrücklich auf die Verschwiegenheitspflicht hin. „Alles, was im Richterzimmer besprochen, beraten und abgestimmt wird, unterliegt der strikten Geheimhaltung“, sagte Graf.
Schöffengericht verhandelt über Verbrechen
Aus dem Kreis der Schöffen wurde gefragt, ob ein Schweizer Arbeitgeber auch eine Freistellung erteilen müsse. Nein, hieß es. Die Schweizer Arbeitgeber unterliegen nicht den deutschen Gesetzen und sind darum nicht dazu verpflichtet. Was ist, wenn man auf dem Weg zu einer Verhandlung im Stau steht oder der Zug verspätet ist? In jedem Fall sollte man anrufen. Notfalls müsse die Verhandlung eben etwas später beginnen. Die beiden Richter machten die neuen Laienrichter mit dem Ablauf einer Verhandlung vertraut. Das Schöffengericht verhandelt über Verbrechen und kann ein Strafmaß von bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe verhängen. „Der Schöffe soll den gesunden Menschenverstand in den Gerichtssaal einbringen“, hieß es abschließend.