Lörrach Für den gesunden Menschenverstand

Gottfried Driesch
Die ehrenamtlichen Richter für die nächsten fünf Jahre bei der Informationsveranstaltung im Amtsgericht. Foto: Gottfried Driesch

Justiz: Neu gewählte Schöffen am Amtsgericht eingeführt.

Lörrach - Die fünfjährige Wahlperiode der Schöffen am Amtsgericht Lörrach läuft zum Jahresende aus. Am Donnerstag wurden die vom Schöffenwahlausschuss des Kreistages Lörrach neu gewählten Schöffen im Amtsgericht begrüßt und mit ihren Rechten und Pflichten vertraut gemacht. Ihre Aufgaben beginnen im kommenden Jahr.

32 Schöffen in Lörrach

In Lörrach versehen 20 Schöffen für das Erwachsenengericht und zwölf weitere Schöffen für das Jugendschöffengericht dieses Ehrenamt. Zu diesen Schöffen kommen zwölf Hilfsschöffen und zehn Jugend-Hilfsschöffen, die immer dann herangezogen werden, wenn ein regulärer Schöffe wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt, hinzu.

„Nur unabwendbare Hinderungsgründe dürfen für eine Absage akzeptiert werden“, sagte Richter Martin Graf, der eine Abteilung des Schöffengerichts und das Jugendschöffengericht leitet. Dies seien in erster Linie Krankheit, aber auch Urlaub und Aufenthalt im Ausland. Das Schöffenamt sei ein äußert wichtiges Amt mit richterlichen Befugnissen. Es müsse unvoreingenommen und neutral ausgeübt werden. „Vermutlich müssen einige Schöffen ihre Vorbehalte über Bord werfen“, so Graf.

Richter Dietrich Bezzel, auch er leitet eine Abteilung des Schöffengerichts, freut sich auf die Zusammenarbeit mit den neuen Schöffen. Er stellte klar, dass das Schöffenamt ein Ehrenamt sei. In der Hauptverhandlung habe der Schöffe als Laienrichter das gleiche Frage- und Stimmrecht wie der Vorsitzende.

Die Termine für 2019 seien den gewählten Schöffen bereits mitgeteilt worden. Allerdings sei es möglich, dass einige Termine nicht und andere zusätzlich stattfänden. Geplante Urlaube sollten rechtzeitig mitgeteilt werden, damit ein Ersatzschöffe bestimmt werden könne. Graf wies ausdrücklich auf die Verschwiegenheitspflicht hin. „Alles, was im Richterzimmer besprochen, beraten und abgestimmt wird, unterliegt der strikten Geheimhaltung“, sagte Graf.

Schöffengericht verhandelt über Verbrechen

Aus dem Kreis der Schöffen wurde gefragt, ob ein Schweizer Arbeitgeber auch eine Freistellung erteilen müsse. Nein, hieß es. Die Schweizer Arbeitgeber unterliegen nicht den deutschen Gesetzen und sind darum nicht dazu verpflichtet. Was ist, wenn man auf dem Weg zu einer Verhandlung im Stau steht oder der Zug verspätet ist? In jedem Fall sollte man anrufen. Notfalls müsse die Verhandlung eben etwas später beginnen. Die beiden Richter machten die neuen Laienrichter mit dem Ablauf einer Verhandlung vertraut. Das Schöffengericht verhandelt über Verbrechen und kann ein Strafmaß von bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe verhängen. „Der Schöffe soll den gesunden Menschenverstand in den Gerichtssaal einbringen“, hieß es abschließend.

Lediglich eine Aufwandsentschädigung

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, für das es lediglich eine Aufwandsentschädigung gibt. Diese besteht aus einem Grundbetrag von sechs Euro je Stunde. Hinzu kommt der bescheinigte Verdienstausfall von Angestellten oder Selbstständigen, der aber auf 24 Euro gedeckelt ist. Hausfrauen und Hausmänner erhalten neben dem Grundbetrag 14 Euro, sofern in ihrem Haushalt mindestens zwei Personen leben. Im Einzelfall kann es sein, dass die Entschädigung nicht den Verdienstausfall ausgleicht. Neben der Stundenentschädigung, die für maximal zehn Stunden pro Tag gezahlt wird, werden die Fahrtkosten, gegebenenfalls auch die Parkgebühren im Parkhaus, erstattet. Die erhaltenen Aufwandsentschädigungen müssen beim Finanzamt angegeben und versteuert werden.

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