Vorsorge treffen
Es sei für alle wichtig, für den Fall der Fälle vorzusorgen. Dabei helfen die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.
Vertretungsvollmacht
In der Vorsorgevollmacht kann Vertrauenspersonen Vertretungsvollmacht gegenüber Banken, Behörden oder dem Vermieter eingeräumt werden. Der Zusatz „über den Tod hinaus“ schafft oft die Möglichkeit, nach dem Tod des Betroffenen noch rechtlich tätig zu werden.
In der Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer im Falle einer notwendigen Betreuung diese übernehmen soll. Auch wer keinesfalls als Betreuer eingesetzt werden soll. Und in der Patientenverfügung kann man festlegen, ob Reanimationsmaßnahmen, künstliche Beatmung oder Ernährung durchgeführt werden soll oder nicht.