Lörrach (mek). Ab 1. Januar sollte das Fahrradfahren im Kernbereich der Lörracher Fußgängerzone zu den Haupteinkaufszeiten untersagt werden, so hat es der Gemeinderat im September beschlossen. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei den neuen Schildern dürfen die Radler nun voraussichtlich doch bis zum 1. März auch tagsüber durch die Zone fahren, ohne einen Strafzettel zu kassieren.