Lörrach Gebühren fürs Bewohnerparken werden erhöht

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Die Rechtsverordnung über die neuen Gebühren ist bereits jetzt auf der Homepage der Stadt zu finden. Foto: Kristoff Meller

Kein Aprilscherz: Zum 1. April werden die Kosten für das Bewohnerparken angehoben. Die Stadtverwaltung erklärt die Details.

Der Gemeinderat hat im Dezember beschlossen, die Gebühren für das Bewohnerparken auf 120 Euro pro Jahr zu erhöhen. Für Kennzeichenänderungen, Ausstellen von Ersatzausweisen bei Verlust und Ähnlichem werden 20 Euro erhoben. Die Rechtsverordnung tritt am 1. April in Kraft und ist bereits auf der Homepage der Stadt unter www.loerrach.de/bekanntmachungen zu sehen, teilt die Stadt mit.

Parkzonen neu aufgeteilt

Mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung werden die Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet soweit möglich neu aufgeteilt. Die bisher kleinteiligen, auf einzelne Straßen oder Straßenabschnitte bezogenen Bewohnerparkbereiche werden in größere Zonen aufgeteilt.

„Hierdurch können die bisherigen Wartelisten für einzelne Straßen aufgehoben und Ungleichbehandlungen aufgrund verschiedener Parkregelungen ausgeglichen werden“, heißt es. Alle Bereiche, die für das Bewohnerparken freigegeben sind, werden in den nächsten Wochen mit einer einheitlichen Zusatzbeschilderung „Bewohner mit Parkausweis Zone… frei“ versehen.

Die bereits ausgestellten Parkausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablauf. Bei der Wiedererteilung der Bewohnerparkausweise ab dem 1. April durch das Bürgerbüro InSeL wird die Gebühr erhoben und der Ausweis automatisch auf die neuen Zonen ausgestellt. Für Erstanträge von Bewohnerparkausweisen ist der Fachbereich Tiefbau zuständig.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt zum Erhalt eines Bewohnerparkausweises sind nur Anwohner, deren Haushalt über keinen eigenen oder angemieteten Stellplatz verfügt, unabhängig von der Anzahl der Fahrzeuge, betont die Stadt. Anwohner müssen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Pro Haushalt wird nur ein Bewohnerparkausweis erteilt. Die Regelungen gelten grundsätzlich für PKW, die der privaten Nutzung dienen. Wohnmobile, LKW und Transporter können nicht berücksichtigt werden.

Gesamthafte Betrachtung

Mit dem Beschluss des Gemeinderates wurden zunächst keine weiteren Bewohnerparkzonen festgelegt. Eine gesamthafte Betrachtung der Parkraumbewirtschaftung für das Stadtgebiet wird in den nächsten Monaten den politischen Gremien vorgestellt.

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