Lörrach - Für die Kommunalwahlen am 26. Mai muss ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden. Der aktuelle Gemeinderat hat am Donnerstag die personelle Besetzung des Aussschusses abgesegnet. Gemäß Paragraf 11 des Kommunalwahlgesetzes obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses, erklärt Fachbereichsleiter Michael Fromm in der Beschlussvorlage. Bei der Wahl der Kreisräte leitet der Ausschuss die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.