In einer Anwaltserklärung räumte der Angeklagte die Anschuldigungen weitgehend ein. Sein Mandant hätte sich im Internet über die Zulässigkeit der Waffen informiert – die Informationen seien aber offensichtlich falsch gewesen. Die Waffen habe er im Internet gekauft.
„Fühlen sie sich bedroht?“ „Ich habe die Waffen gesammelt“
Richter Dietrich Bezzel fragte: „Fühlen sie sich bedroht?“ „Ich habe die Waffen gesammelt“, betonte der Angeklagte. Nur einmal habe er eine der Waffen ausprobiert.
Die Ehefrau des Angeklagten soll ihren Mann als „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet und eine mögliche Verbindung zu den „Reichsbürgern“ geäußert haben.
In einer Verhandlungspause wurden alle gefundenen Waffen im Gerichtssaal aufgebaut. Ein Waffenexperte des Landeskriminalamts erläuterte die Untersuchungen: Fast alle Repetiergewehre stammen aus Schweizer Armeebeständen. Sie gehören zu den Bauserien 1889, 1911 und 1931, teilweise mit Zielfernrohr. Bis auf die ältesten Waffen, für die es keine Munition mehr gebe, hätten alle Waffen einen Probeschuss abfeuern können. Die Reichweite gab der Sachverständige mit etwa 2500 Metern an. Es habe also theoretisch ein erhebliches Gefährdungspotenzial bestanden.
"Direkte Verbindung zu den Reichsbürgern nicht bewiesen"
Der Staatsanwalt forderte für den nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Der Verteidiger sprach sich für eine bewährungsfähige Strafe (bis zwei Jahre) aus.
„Eine direkte Verbindung zu den Reichsbürgern konnte nicht bewiesen werden“, sagte der Vorsitzende Richter Dietrich Bezzel. Darum fiel die Strafe von 18 Monaten auf Bewährung niedriger als vom Staatsanwalt gefordert aus. Die beschlagnahmten Waffen werden eingezogen.