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Lörrach Mann bunkert ganzes Arsenal an Waffen

Gottfried Driesch
Diese Waffen wurden beim Angeklagten gefunden. Foto: Gottfried Driesch

Gericht: Verhandlung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

Lörrach - Ein ursprünglich aus Sachsen stammender 41 Jahre alter Mann musste sich am Montag vor dem Schöffengericht Lörrach wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Wegen der Brisanz des Falles wurden im Amtsgericht Lörrach Personenkontrollen durchgeführt.

Der Angeklagte hatte in seiner Wohnung in Marbach im Kanton St. Gallen eine große Zahl von Gewehren und weitere Waffen gesammelt. Fast alle waren funktionstüchtig. Das Urteil: 18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Möglicherweise staatsgefährdender Hintergrund

Wie immer bei einem möglicherweise staatsgefährdenden Hintergrund hatte die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Karlsruhe den Fall an sich gezogen. So war zur Verhandlung auch ein Staatsanwalt aus Karlsruhe angereist.

Erstmals war der Beschuldigte im Jahr 2014 auffällig geworden. Damals war er auf der A 7 an der Raststätte Illertal Ost kontrolliert worden. Sein Audi hatte ein Schweizer Kennzeichen, das als verloren gemeldet war, an seinem Wohnanhänger war ein als gestohlen gemeldetes Kennzeichen befestigt. Im Wohnwagen wurden eine Pistole mit Munition und weitere Waffen gefunden.

Urteil: 18 Monate auf Bewährung

Weitere Waffenfunde folgten: Im April 2018 wurde in einer Wohnung in der Schweiz ein geladenes Repetiergewehr beschlagnahmt.

Der größte Waffenfund wurde Mitte Juli 2019 in seinem Haus in Marbach gemacht. Inzwischen lebte er mit seiner Ehefrau in Scheidung. Nicht zuletzt durch die Frau wurden in mehreren unverschlossenen Räumen an die acht Repetiergewehre, Luftdruckwaffen, eine Armbrust, ein Bogen mit 17 Pfeilen und eine Handgranate gefunden. Die Schweizer Polizei schob den Beschuldigten sofort nach Deutschland ab und übergab ihn der Bundespolizei in Lörrach. Dies ist auch der Grund warum der Fall in Lörrach verhandelt wurde. „Wir haben die Anklage bereits auf die wichtigsten Fälle reduziert“, sagte der Staatsanwalt – eigentlich sei noch viel mehr gefunden worden.

In einer Anwaltserklärung räumte der Angeklagte die Anschuldigungen weitgehend ein. Sein Mandant hätte sich im Internet über die Zulässigkeit der Waffen informiert – die Informationen seien aber offensichtlich falsch gewesen. Die Waffen habe er im Internet gekauft.

„Fühlen sie sich bedroht?“ „Ich habe die Waffen gesammelt“

Richter Dietrich Bezzel fragte: „Fühlen sie sich bedroht?“ „Ich habe die Waffen gesammelt“, betonte der Angeklagte. Nur einmal habe er eine der Waffen ausprobiert.

Die Ehefrau des Angeklagten soll ihren Mann als „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet und eine mögliche Verbindung zu den „Reichsbürgern“ geäußert haben.

In einer Verhandlungspause wurden alle gefundenen Waffen im Gerichtssaal aufgebaut. Ein Waffenexperte des Landeskriminalamts erläuterte die Untersuchungen: Fast alle Repetiergewehre stammen aus Schweizer Armeebeständen. Sie gehören zu den Bauserien 1889, 1911 und 1931, teilweise mit Zielfernrohr. Bis auf die ältesten Waffen, für die es keine Munition mehr gebe, hätten alle Waffen einen Probeschuss abfeuern können. Die Reichweite gab der Sachverständige mit etwa 2500 Metern an. Es habe also theoretisch ein erhebliches Gefährdungspotenzial bestanden.

"Direkte Verbindung zu den Reichsbürgern nicht bewiesen"

Der Staatsanwalt forderte für den nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Der Verteidiger sprach sich für eine bewährungsfähige Strafe (bis zwei Jahre) aus.

„Eine direkte Verbindung zu den Reichsbürgern konnte nicht bewiesen werden“, sagte der Vorsitzende Richter Dietrich Bezzel. Darum fiel die Strafe von 18 Monaten auf Bewährung niedriger als vom Staatsanwalt gefordert aus. Die beschlagnahmten Waffen werden eingezogen.

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