Die Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren sei im Wesentlichen auf zwei Bereiche zurückzuführen: Sicherheit und Marketing/Social Media.
Letzterer wurde erheblich ausgebaut und führte zu einer deutlichen Kostensteigerung. Allerdings könnten diese „Online-Kanäle in Zeiten von Corona an Bedeutung gewinnen“, heißt es in der Vorlage. Laut Gilde sind die Kostensteigerungen nur durch eine Ausweitung des Plakettenverkaufs und einen institutionellen städtischen Zuschuss zu kompensieren.
„Robuste Absperrung der Innenstadt“ rechtlich nicht gedeckt
Im Bereich Sicherheit habe die Gilde ein sehr umfangreiches System erarbeitet, welches auch Maßnahmen umfasst, die durch die Verwaltung ausgeschlossen wurden. Eine „robuste Absperrung der Innenstadt“ sei „in dieser Form vom geltenden Recht nicht gedeckt und findet daher nicht die Zustimmung der Verwaltung“, schreiben Lutz und Frick. Sie betonen: „Dieses Vorgehen war mit der Verwaltung im Vorfeld nicht abgesprochen.“
Aus den Zahlen seien zudem die exakten Sponsoringeinnahmen im Vergleich zu den Gesamteinnahmen nicht zu erkennen. Die Gilde vermute, dass in den kommenden Jahren coronabedingt Sponsoringeinnahmen wegfallen. Diese Entwicklung sei eine Prognose. Tatsächlich seien die Erträge bisher „über die Jahre eher stabil bis steigend und führen somit auch zu erfolgreichen Abschlüssen“, heißt es in der Vorlage.
Welche Auswirkungen die aktuelle Lage auf die Fasnacht nehmen wird, könne niemand absehen. Daher schlägt die Verwaltung vor, zunächst nur über den Zuschuss für 2021 zu entscheiden.
Ausfallgarantie ist laut Stadt unzulässig
Für die Kampagne 2020 wurde durch die Gilde ein Defizit von rund 11 000 Euro festgestellt. Dies liege an ausstehenden Zahlungen von Sponsoren und Mitgliedsvereinen, mit deren Auszahlung aufgrund der Pandemie nicht mehr zu rechnen sei.
Hier stehe die Verwaltung zu früheren Ankündigungen, die Fasnacht im Fall von unverschuldeten Finanzlücken zu unterstützen. Daher befürworte sie eine einmalige Zahlung in Höhe von 11 000 Euro. Dem zusätzlichen Wunsch nach einer Ausfallgarantie könne die Verwaltung indes nicht nachkommen. Dies sei bereits durch das Regierungspräsidium „als unzulässige Praxis ausgeschlossen“ worden – Ausfallbürgschaften dürften „nur für originäre städtische Aufgaben“ gewährt werden.