Die Begutachtungskriterien des Heimverzeichnisses entsprechen der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Geschulte ehrenamtliche Gutachter unterstützen das Projekt, indem sie bundesweit Senioreneinrichtungen unter den Gesichtspunkten Selbstbestimmung, Teilhabe und Menschenwürde prüfen.
Einer solchen Prüfung unterzog sich die Tumringer Seniorenresidenz erneut. „Wir waren auch bei der fünften Überprüfung beeindruckt von der hohen fachlichen Differenziertheit des Kriterienkatalogs sowie der Kompetenz des Prüfers“, so die stellvertretende Pflegedienstleiterin Jennifer Benz. „Besonders gefallen hat uns, dass bei der Prüfung der Blickwinkel des Kunden und nicht ‚das Papier‘ im Fokus lag“, ergänzt Sozialdienstleiterin Marina Mayerhofer. „Als Leiter der Gevita freut es mich besonders, dass mit dieser Auszeichnung ein neutrales Prüfgremium die Arbeit und das überdurchschnittliche Engagement unserer Mitarbeiter gerade auch in Pandemiezeiten erkennt und auszeichnet“, betont Hausleiter Tilman Steinmann in der Mitteilung. www.heimverzeichnis.de