Lörrach GVD erlebt unterschiedliche Stimmung

Marco Fraune
 Foto: Meller

Corona: Einzelhändler setzen 2G- und 3G-Regelungen sehr gut um. Akzeptanz für Verordnungen nicht immer vorhanden.

Die Corona-Regeln werden durch die Geschäfte in Lörrach eingehalten, nicht immer sind die Betreiber aber glücklich über die Bestimmungen. Bei der Akzeptanz der Regeln tut sich manch ein Bürger außerdem schwer. Das sind die aktuellen Erfahrungen des Gemeindevollzugsdiensts (GVD), der die Umsetzung im Stadtgebiet kontrolliert.

Von Marco Fraune

Lörrach. Wie viele Kontrolleure unterwegs sind, lässt sich laut Patricia Janz, stellvertretende Fachbereichsleiterin Straßen/Verkehr/Sicherheit, schwer genau beziffern. Denn die Kontrollen erfolgen sowohl vom GVD alleine oder im Bereich Gastronomie in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Fachbereichs Bürgerdienste. Die Zahl variiere daher.

Klar ist hingegen, welche Schwerpunktsetzung erfolgt. Diese ergebe sich aus der Corona-Verordnung. Konkret bedeutet dies, dass nach der Einführung der 3G- und 2-G-Regel für den Einzelhandel die Geschäfte im Stadtgebiet Lörrach und den Ortsteilen aufgesucht und kontrolliert wurden. Im ersten Anlauf haben die GVD-Kräfte aufgeklärt, liefert Janz einen Einblick in das Vorgehen. „Die Kontrollen haben gezeigt, dass die Einzelhändler in Lörrach die 2G- beziehungsweise 3G-Regelungen sehr gut umsetzen.“ Die Reaktionen der Einzelhändler und Gastronomen sind laut der stellvertretenden Fachbereichsleitern „sehr unterschiedlich, zum Teil aber verständnisvoll“.

Weil die Einhaltung der Corona-Verordnungen überprüft werden muss, bedeutet dies zugleich ein Mehr an Arbeit, wobei die Bevölkerung unterschiedlich reagiert. Janz: „Die Akzeptanz für diese Verordnungen ist in der Bürgerschaft nicht immer vorhanden.“ Die Änderungen der Verordnungen würden die Arbeit auch zusätzlich erschweren.

Ruhender Verkehr wird weiter kontrolliert

Im Notfall könnten die GVD-Kräfte auch die Landespolizei alarmieren und um Unterstützung bitten. Doch die Polizei musste bisher noch nicht gerufen werden beziehungsweise eingreifen.

Wer angesichts der zusätzlichen Herausforderungen und Kontrollen auf die Idee kommen sollte, sein Fahrzeug im Halteverbot abzustellen, weil die Personalressourcen anderweitig gebunden sind, muss weiterhin mit Bußgeldern rechnen. „Abstriche beispielsweise bei den Kontrollen des ruhenden Verkehrs wurden bisher keine gemacht“, erklärt die stellvertretende Fachbereichsleiterin gegenüber unserer Zeitung. Dass die Grenzlage sich auswirkt (Stichwort: Informationsvermittlung, Unterschiede der Auflagen in den Ländern), erkennt sie zudem nicht. Da sich das Aufgabengebiet des Gemeindevollzugsdiensts nur auf das Stadtgebiet Lörrach (inklusive Ortsteile) und die Gemeinde Inzlingen bezieht, stelle die Grenzlage keine besondere Herausforderungen dar.

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