Ruhender Verkehr wird weiter kontrolliert
Im Notfall könnten die GVD-Kräfte auch die Landespolizei alarmieren und um Unterstützung bitten. Doch die Polizei musste bisher noch nicht gerufen werden beziehungsweise eingreifen.
Wer angesichts der zusätzlichen Herausforderungen und Kontrollen auf die Idee kommen sollte, sein Fahrzeug im Halteverbot abzustellen, weil die Personalressourcen anderweitig gebunden sind, muss weiterhin mit Bußgeldern rechnen. „Abstriche beispielsweise bei den Kontrollen des ruhenden Verkehrs wurden bisher keine gemacht“, erklärt die stellvertretende Fachbereichsleiterin gegenüber unserer Zeitung. Dass die Grenzlage sich auswirkt (Stichwort: Informationsvermittlung, Unterschiede der Auflagen in den Ländern), erkennt sie zudem nicht. Da sich das Aufgabengebiet des Gemeindevollzugsdiensts nur auf das Stadtgebiet Lörrach (inklusive Ortsteile) und die Gemeinde Inzlingen bezieht, stelle die Grenzlage keine besondere Herausforderungen dar.