^ Lörrach: Hasspostings sind kein Kavaliersdelikt - Lörrach - Verlagshaus Jaumann

Lörrach Hasspostings sind kein Kavaliersdelikt

Kristoff Meller
2018 hat die Polizei bundesweit in 1962 Fällen wegen Hasspostings im Internet ermittelt. Foto: Kristoff Meller

Deutschlandweiter Aktionstag der Polizei. Verdacht der Volksverhetzung  in Lörrach und Grenzach-Wyhlen.

Lörrach - Im Rahmen des fünften Aktionstags gegen Hasspostings ist die Polizei am Mittwoch in neun Bundesländern gegen strafbare Posts im Internet vorgegangen. Eine Durchsuchung fand auch in Lörrach, eine in Grenzach-Wyhlen statt, wie Polizeipressesprecher Jörg Kiefer auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte.

In Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Sachsen wurden insgesamt 21 Maßnahmen durchgeführt, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. Das Bundeskriminalamt koordinierte diese und betonte in einer Mitteilung: „Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzung im Netz sind keine Kavaliersdelikte – je nach Straftatbestand drohen bis zu fünf Jahre Haft.“

Autoren der Hass-Kommentare identifiziert

In den beiden lokalen Fällen wird laut Jörg Kiefer wegen Volksverhetzung in Form von entsprechenden Kommentaren in Internet-Foren und sozialen Medien ermittelt. Genauere Angaben konnte der Polizeipressesprecher aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht machen. Die erfolgreiche Aktion zeige aber, dass sich die Autoren von Hasspostings nicht auf die vermeintliche Anonymität des Internets verlassen sollten. Es sei durchaus möglich, die Personen zu identifizieren und entsprechende Verfahren einzuleiten, so Kiefer.

„Es sind meines Wissens die ersten beiden Verfahren dieser Art im Landkreis“, erklärte der Polizeipressesprecher. Beim Aktionstag im vergangenen Jahr habe es zwei Fälle im Bereich Freiburg gegeben. Obwohl die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasskriminalität in Verbindung mit Tatmittel Internet insgesamt einen leichten Rückgang aufweisen (2017: 2458 Fälle, 2018: 1962 Fälle), ist dies laut BKA kein Grund zur Entwarnung. Denn viele strafrechtlich relevante Posts würden nicht angezeigt oder gelangten den Sicherheitsbehörden nicht zur Kenntnis, da sie in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert werden. Insofern sei von einem großen Dunkelfeld auszugehen.

Wer auf Hasspostings stößt oder Opfer wird, soll Anzeige erstatten

Wer auf Hasspostings im Netz stößt oder selbst Opfer wird, sollte dies laut der Mitteilung des BKA bei der örtlichen Polizeidienststelle anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die jeder solche Straftaten auch anonym anzeigen kann.

Einen Überblick über diese „Onlinewachen“ sind zu finden unter: www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Strafanzeigen/strafanzeigen_node.html oder auf dem Internetportal der deutschen Polizei unter www.polizei.de.

Meldeplicht
Anbieter von sozialen Netzwerken sind laut einer Mitteilung des BKA verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen. Daher sollten Hasspostings gemeldet werden. Auskünfte zu den polizeilichen Maßnahmen in den am Aktionstag beteiligten Bundesländern erteilen die regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading