Lörrach Jugendrat: Jetzt wird die Stimme der Jugend gehört

Bernhard Konrad
Der Jugendrat vertritt die Interessen der Jugendlichen in Lörrach. Foto: Kristoff Meller

Mit der Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats will die Stadt die Mitwirkung des Jugendrats stärken.

Mit dieser Justierung sollen bei öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse oder des Gemeinderats die Mitglieder des Jugendrates ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht erhalten – allerdings ausschließlich in jugendrelevanten Angelegenheiten.

Nur die Jugendthemen

Ein Stimmrecht in den Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen hat der Jugendrat als beratendes Gremium nicht. Die Beteiligung des Rats bei nicht-öffentlichen Angelegenheiten ist ebenfalls nur bei jugendrelevanten Thema vorgesehen. Zudem berichtet der Jugendrat einmal im Jahr im Gemeinderat über seine Arbeit.

„Ich freue mich, dass die Mitglieder des Jugendrates das Leben in der Stadt aktiv mitgestalten“, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Mit der Änderung der Geschäftsordnung können sich die Jugendlichen besser in politische Entscheidungsprozesse einbringen.“

Debatte über Redezeit

Im Hauptausschuss wurde die Frage erörtert, inwieweit es gegenüber fraktionslosen Stadträten unfair sei, wenn diese nur drei Minuten, Vertreter des Jugendrats aber fünf Minuten lang sprechen dürften – so lang wie Fraktionsmitglieder. Lutz wies am Dienstag im Mediengespräch nochmals darauf hin, dass „der Jugendrat die Fraktion der Jugend ist“ und sich zudem lediglich zu Jugendthemen äußern dürfe. Eine Verbindung zur Situation fraktionsloser Stadträte sei an dieser Stelle konstruiert und weit hergeholt.

DER KOMMENTAR

Von Bernhard Konrad

Das längere Rederecht des Jugendrats benachteiligt fraktionslose Stadträte nicht.

Vertreter des Jugendrats dürfen als Fraktion der Jugendlichen bei jugendrelevanten Themen fünf Minuten lang sprechen, fraktionslosen Stadträten stehen grundsätzlich nur drei Minuten Redezeit zur Verfügung. Diese Regelung ist nicht unfair, sondern verhältnismäßig.

Unverhältnismäßig ist schon eher das im Hauptausschuss gehörte Argument, fraktionslose Stadträte seien im Gegensatz zu Jugendlichen von der Gesamtbevölkerung gewählt und auch aus diesem Grund beim Rederecht gleich zu behandeln. Indes: Auch der Jugendrat wird von der Gesamtheit aller Wahlberechtigten gewählt: den zwölf- bis 21-Jährigen, was angesichts von Funktion und thematischer Fokussierung des Rats Sinn ergibt. Und: Er agiert als Fraktion – dies ausschließlich für jugendrelevante Themen – und eben nicht als Einzelperson oder als Duo.

Ohnehin wird in der politischen Realität in Gemeinderat und Ausschüssen unzweifelhaft deutlich, dass fraktionslose Stadträte keineswegs zu wenig Gehör finden. Sie können sich zu jedem einzelnen Thema äußern – und das tun sie auch. Zudem werden ihre Standpunkte von den Medien nicht etwa ignoriert, sondern meist kommuniziert.

Insofern kommen sie angesichts ihrer Relevanz im Gesamtgefüge des Gemeinderats ausführlich zu Wort – umfangreicher als die meisten Stadträtinnen und Stadträte. Von einer unangemessenen Benachteiligung kann in keinem Fall die Rede sein.

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