Lörrach Justiz ermittelt gegen Stiftung

Adrian Steineck
Mit dem Hotel Stadt Lörrach gehört der Dr. K.H. Eberle-Stiftung ein Gebäude in zentraler Lage. Laut einem Medienbericht hat die Staatsanwaltschaft Freiburg ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Stiftung eröffnet. Foto: Kristoff Meller

Ins Blickfeld der Justiz geraten ist eine Lörracher Stiftung. Die Staatsanwaltschaft Freiburg bestätigt ein Ermittlungsverfahren.

Konkret heißt es auf Anfrage unserer Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – „seit Februar 2023 Ermittlungen gegen Verantwortliche einer Stiftung mit Sitz im hiesigen Zuständigkeitsbereich führt“. Gegenstand des Verfahrens sei unter anderem, „dass Mietobjekte, die im Eigentum der vorgenannten Stiftung stehen, zu einem unter dem Marktüblichen liegenden Mietzins vermietet worden sein sollen und so Untreuehandlungen zum Nachteil der Stiftung begangen worden sein sollen“.

Räume wurden durchsucht

Zudem betreffen die Ermittlungen auch den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit Rentenzahlungen.

Im Juli 2023 fanden in diesem Verfahren aufgrund richterlichen Beschlusses Durchsuchungen statt. Die Ermittlungen dauern laut Staatsanwaltschaft weiter an, insbesondere werden derzeit umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgewertet.

Die Staatsanwaltschaft steht auch in Kontakt mit der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Freiburg.

„Zu welchem Zeitpunkt die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, kann nicht belastbar prognostiziert werden“, heißt es in der Antwort der Staatsanwaltschaft abschließend.

Anwalt nimmt Stellung

Laut einem Medienbericht handelt es sich bei der betroffenen Stiftung um die Dr. K.H. Eberle-Stiftung. Ihr gehört das Hotel Stadt Lörrach. Ein weiteres Bauvorhaben mit mehr als 40 Wohneinheiten plant die Stiftung am Bahnhof Stetten. Auch bei der Forschungsförderung ist sie aktiv: Unterstützt werden die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Lörrach sowie die Universitäten in Tübingen und Konstanz mit jeweils 500 000 Euro pro Jahr.

Am Mittwoch erreichte uns eine Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei, welche die Stiftung vertritt. Darin heißt es, ein ehemaliges Vorstandsmitglied habe in Reaktion auf seine Abberufung verschiedene gerichtliche und behördliche Verfahren ausgelöst. Die Stiftung sehe sämtliche erhobenen Vorwürfe als unbegründet an und sei diesen aktiv entgegengetreten. Bislang sei zu Gunsten der Stiftung entschieden. Auch hätten sich die Vorwürfe nicht bestätigt.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading