Lörrach Kann die Parkkralle auch in Lörrach Sünder stoppen?

Marco Fraune
Schon im Jahr 2013 wurde in Weil am Rhein die Parkkralle angeschafft. Foto: Marco Fraune

SPD-Ratsfrau bringt einen interfraktionellen Antrag ins Spiel.

Im Gegensatz zu Weil am Rhein sollen in Lörrach keine Parkkrallen zum Einsatz kommen, erklärt die Lörracher Stadtverwaltung. Christiane Cyperrek (SPD) stellt hingegen die Frage, ob dies nicht doch möglich ist – gegebenenfalls werde dem politischen Willen über einen interfraktionellen Antrag Nachdruck verliehen, kündigte sie im Ausschuss an. Denn wiederholtes unberechtigtes Parken ist ihr ein Dorn im Auge, was mit der Parkkralle eingedämmt werden sollte.

Mit dem Verweis auf die „unsichere Rechtslage“ würden in Lörrach keine Parkkrallen eingesetzt, informierte Schadia Tahar, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Bürgerservice und öffentliche Sicherheit, auf Anfrage von Cyperrek. Das Anbringen einer Parkkralle entspreche rechtlich einer Nötigung, selbst wenn Mitarbeiter der Stadtverwaltung dies übernehmen.

„Äußerst schwierig“

Daher sei dies aus rechtlicher Sicht – außer im Bereich des Forderungsmanagements – „äußerst fragwürdig“. Denn das Anbringen beseitige die Störung nicht sofort, sondern verlängere diese noch. „Der Fahrzeugführer hat keine Möglichkeit, das Fahrzeug wegzustellen, bis er das Verwarngeld bezahlt hat.“

Der Nachweis eines Dauerfalschparkens ist laut Tahar außerdem „äußerst schwierig“. Denn Parkverstöße seien rechtlich Führerverstöße und keine Halterverstöße. „Das heißt, um ein Fahrzeug als Dauerfalschparker aufnehmen zu können, muss der Gemeindevollzugsdienst jedes Mal nachweisen können, wer genau mit dem Fahrzeug gefahren ist und somit den Verstoß begangen hat.“ Da aber selten der Fahrer direkt angetroffen werde, könne der Gemeindevollzugsdienst (GVD) nie konkret nachweisen, wer den Verstoß begangen habe.

In Weil und anderswo

Den Verweis von Cyperrek auf Weil am Rhein relativiert die stellvertretende Fachbereichsleiterin. Denn hier würden Forderungsmanagement und GVD zusammenarbeiten. „Hier wird eine Parkkralle angebracht, sollte ein Fahrzeugführer vermehrt offene Beträge haben.“

Bereits vor mehr als zehn Jahren hatte Weil am Rhein die Parkkralle eingeführt. Dabei geht es um säumige Zahler. Also nicht nur nicht bezahlten Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten soll so Nachdruck verliehen werden, sondern auch sämtlichen anderen Forderungen der Stadt Weil am Rhein, die mit der Bezeichnung „Forderung in Vollstreckung“ versehen sind. Dann ist also das Mahnverfahren erfolglos für die Kommune verlaufen und auch die schriftliche Androhung, dass bei weiterer Nichtzahlung die Parkkralle angelegt wird.

In Weil wurde in den ersten Jahren direkt die Erfahrung gemacht, dass nicht nur säumige Zahler gepackt wurden, sondern es würden beispielsweise mit einem Knöllchen versehene Falschparker aus einem Parkhaus, in dem die Kralle am Auto befestigt wurde, direkt ihr Bußgeld zahlen.

In der Stadt Freiburg arbeitet laut der stellvertretenden Fachbereichsleiterin Tahar „nur“ das Forderungsmanagement mit Parkkrallen – ohne weitere Hilfe des GVD. In Rheinfelden und Schopfheim kommen Parkkrallen hingegen nicht zum Einsatz.

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