Bereits vor mehr als zehn Jahren hatte Weil am Rhein die Parkkralle eingeführt. Dabei geht es um säumige Zahler. Also nicht nur nicht bezahlten Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten soll so Nachdruck verliehen werden, sondern auch sämtlichen anderen Forderungen der Stadt Weil am Rhein, die mit der Bezeichnung „Forderung in Vollstreckung“ versehen sind. Dann ist also das Mahnverfahren erfolglos für die Kommune verlaufen und auch die schriftliche Androhung, dass bei weiterer Nichtzahlung die Parkkralle angelegt wird.
In Weil wurde in den ersten Jahren direkt die Erfahrung gemacht, dass nicht nur säumige Zahler gepackt wurden, sondern es würden beispielsweise mit einem Knöllchen versehene Falschparker aus einem Parkhaus, in dem die Kralle am Auto befestigt wurde, direkt ihr Bußgeld zahlen.
In der Stadt Freiburg arbeitet laut der stellvertretenden Fachbereichsleiterin Tahar „nur“ das Forderungsmanagement mit Parkkrallen – ohne weitere Hilfe des GVD. In Rheinfelden und Schopfheim kommen Parkkrallen hingegen nicht zum Einsatz.