Lörrach Keimzelle des Wandels

Die Oberbadische
Blick auf das Gelände der Lauffenmühle         Foto: Guido Neidinger Foto: Die Oberbadische

Stadtentwicklung: Pläne für das Areal der Lauffenmühle im Ausschuss vorgestellt / Positive Reaktion aus dem Gremium

Lörrach (bk). Michael Klatz vom Fachbereich „Stadtentwicklung und Stadtplanung“ hat das Projekt Lauffenmühle kürzlich im Ausschuss für Umwelt und Technik erläutert: Die Reaktionen der Stadträte waren überwiegend positiv.

Der Hintergrund

Rund zehn Millionen Euro hat die Kommune für den Kauf des Geländes bezahlt, um dessen Entwicklung selbst gestalten zu können. Das Land hat diesen Ansatz bereits mit Zuschüssen in Höhe von rund fünf Millionen Euro unterstützt: Dieses rund neun Hektar große Areal bildet nun mit weiteren öffentlichen Flächen im Eigentum der Stadt das rund 19 Hektar große „Projektgebiet Lauffenmühle“.

Lörrach hat gut investiert, davon ist Bürgermeisterin Monika-Neuhöfer-Avdic überzeugt. Die Entwicklung und Vermarktung dieses Wandelareals zwischen Brombach und Haagen biete enorme Chancen für die Stadt. Um diese facettenreiche Aufgabe möglichst zielführend bewältigen zu können, erwägt die Kommune die Gründung einer eigenen Entwicklungsgesellschaft.

Die Ziele

Wie Fachbereichsleiter Gerd Haasis in der Sitzungsvorlage erklärt, verfolgt die Verwaltung mit dem Projekt folgende Ziele: Zunächst einen vitalen, nachhaltigen, von produktivem und innovativem Gewerbe geprägten Wirtschaftsstandort zu entwickeln. Bekanntlich sind Gewerbeflächen in Lörrach rar. Mit dem Bau des Zentralklinikums hat die Stadt eine wichtige gewerbliche Entwicklungsfläche im Entenbad für dieses Projekt bereitgestellt. Das neue, kleinere Gewerbegebiet Brombach-Ost kann diesen Verlust nicht ausgleichen.

Ein weiteres Kernanliegen ist die Aufwertung und stärkere gesamtstädtische Einbindung eines „von städtebaulichen Missständen geprägten Gebiets im Norden der Stadt zwischen den Ortsteilen Haagen und Brombach“.

Zudem soll die Frage der Machbarkeit eines „Kombi-Standortes“ für städtische Einrichtungen geklärt werden. In diesem könnten unter anderem die Bedarfe der Eigenbetriebe Werkhof und Stadtgrün sowie die der Ortsteilfeuerwehren in einem Gebäudekomplex gebündelt werden. „Im Falle einer fachlich und schließlich politisch positiv beantworteten Machbarkeit eines ’Kombi-Standortes’ würde ein solches Bauvorhaben nicht im Rahmen des Projekts Lauffenmühle verfolgt, sondern müsste als separates Hochbauprojekt angegangen werden“, so die Vorlage.

Wie mehrfach berichtet, würde ein Umzug des Werkhofs von der Ecke Wiesental-/Teichstraße der Stadtverwaltung neue Möglichkeiten zur Entwicklung dieses Stadteingangs eröffnen. Gleiches würde für den Ortswechsel des Eigengebtriebs Stadtgrün gelten, der sich auf einer potenziell für Wohnungsbau geeigneten Fläche an der Hartmattenstraße befindet.

Und die Bündelung der Ortsteilwehren würde wiederum neue Optionen für die Ortsteile schaffen.

Vier Phasen der Umsetzung

Die genannten Ziele sollen bis Ende 2028 umgesetzt sein; der Prozess der Planung und Umsetzung lässt sich in vier Phasen gliedern, die Haasis in der Vorlage skizziert: Phase 1: In der ersten Phase werden die grundlegenden Rahmenbedingungen vor Ort ermittelt und die im Raum stehenden Bedürfnisse und Potenziale (etwa Machbarkeit „Kombi-Standort“, Nutzung regenerativer Energien, Machbarkeit des Ausbaus von Fernwärmenetzen, Anliegen der betroffenen Eigentümerschaft, Gewerbetreibenden und der Öffentlichkeit) geprüft. Auch das Profil für das neu zu entwickelnde Gewerbegebiet wird in dieser Phase erstellt. Wichtige Eckpunkte sind eine bedarfsgerechte und nachhaltige Weiterentwicklung des Areals für lokale Unternehmen und Neuansiedlungen, die sich den besonderen Anforderungen im Bereich Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung stellen.

Zudem werden die vorhandene Bausubstanz und einige Bereiche des Bodens auf dem ehemaligen Werksareal genauer untersucht.

In der Konsequenz kann bereits 2021 mit ersten Abriss- oder Sanierungsarbeiten am Bestand begonnen werden. Insgesamt liegen am Ende der Phase 1 die Ergebnisse für eine Konzeption bereit, da bekannt ist, was machbar ist, welche Teile des Bestandes weiterhin tragfähig sind oder erhalten werden sollen. Phase 2: In der zweiten Phase der Konzeption werden die Ergebnisse von Phase 1 in ein räumliches Konzept für die Neuordnung des Gebiets münden: Hierzu werden die Anforderungen an das Gebiet als Aufgabe für einen städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerb formuliert.

Inklusive der Vor- und Nachbereitung dieses Prozesses wird bis etwa Ende 2023 ein räumlicher Rahmenplan für die Entwicklung abgestimmt werden können.

Sollte die Untersuchung des Bestandes in Phase 1 eine Zwischennutzung des ehemaligen Werksareals ermöglichen, wird diese in dem möglichen Umfang weiter durchgeführt. Phase 3: In der dritten Phase erfolgt die planerische Umsetzung des Rahmenplans. Dieser und die damit verbundenen öffentlichen Bauaufgaben (Erschließungsstraßen, Versorgungsnetze, Freiräume, gegebenenfalls Hochbauten) werden auf einer detaillierteren Maßstabsebene durchgeplant.

Ein neu zu beschließender Bebauungsplan basiert dann auf dieser Detailplanung und schafft die notwendige planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung. Die mögliche Zwischennutzung des ehemaligen Werksareals kann potenziell noch bis zum Ende dieser Phase (Ende 2026) weiterlaufen.

Phase 4: In der letzten Phase erfolgt die Umsetzung. Nach dem Satzungsbeschluss zum erarbeiteten Bebauungsplan können die öffentlichen Bauaufgaben beginnen, das heißt: Vorhabenträger können Bauanträge auf Basis des neuen Planungsrechts stellen. Die Flächen des zukünftigen Gewerbegebiets können den Betrieben am Ende dieser Phase, voraussichtlich im Jahr 2028, erschlossen übergeben werden.

Der Mittelbedarf

Der Mittelbedarf hänge letztlich stark von den konkreten Maßnahmen ab. Insbesondere Bauvorhaben und deren Planung, aber auch Abriss und Entsorgung seien erfahrungsgemäß die Kostengruppen mit den höchsten Summen, so Haasis.

Da sich das Projekt gegenwärtig noch vor der konzeptionellen Phase befinde, könnten die Maßnahmen in den baulichen Kostengruppen, die mehrheitlich in Phase 4 anfallen werden, noch nicht benannt und beziffert werden. Entsprechend schwierig gestalte sich ein Ausblick auf den Mittelbedarf für die Jahre bis 2028. Aber: „Verschiedene modellhafte Überlegungen zu möglichen baulichen Maßnahmen in diesem Zeitraum (Erschließungsinfrastruktur, Abrisse und Entsorgungen) zeigen, dass sicherlich noch ein zweistelliger Millionenbetrag bis 2028 investiert werden muss, um die eingangs genannten Projektziele zu erreichen“, so die Vorlage.

Demgegenüber müssten jedoch die bereits erhaltenen und zukünftig möglichen Fördermitteleinnahmen sowie die am Ende möglichen Erlöse aus Verkauf, Verpachtung und Vermietung berechnet werden, betont der Fachbereichsleiter. Neuhöfer-Avdic zeigte sich ebenfalls zuversichtlich, dass die bislang erschlossene Summe an Fördermitteln noch ausgebaut werden kann.

Die Fraktionen

Die Ausschussmitglieder würdigten die ausführliche Vorlage und die Erläuterungen von Michael Klatz. Gerd Wernthaler (Grüne) sprach von einer „großen Entwicklungschance“, bei der auch die Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Facetten wichtig sei.

Petra Höfler (CDU) lobte die Pläne ebenso wie Christa Rufer (SPD). Sie hoffe auf eine positive Ausstrahlung des Projekts in die Ortsteile und bat darum, das Thema „Arbeiten und Leben“ miteinander zu verbinden, etwa mit Blick auf Möglichkeiten der Kinderbetreuung.

Das Projekt verfolge die richtigen Ziele, sagte Matthias Lindemer (Freie Wähler). Er betonte die Bedeutung von Zwischennutzungen und regte an, auch Wohnformate wie etwa „Tiny Houses“ (kleine Häuser) für das Gelände zu prüfen.

Matthias Koesler (FDP) bat darum, nicht all zu hochfliegende Pläne zu verfolgen und in erster Linie „ein Gewerbegebiet für ganz normale Gewerbebetriebe“ zu schaffen. Zwischennutzungen müssten profitabel gestaltet werden, forderte er.

Sabine Schumacher (Die Linke) sah in den Plänen „den richtigen Ansatz“ und warb ebenfalls dafür „Arbeiten und Wohnen“ im Quartier zu verbinden. Auch Wolfgang Koch (AfD) lobte die Vorlage der Stadt. Diese sollte darauf achten, so viel historische Bausubstanz wie möglich auf dem Gelände zu erhalten.

Bis auf Koesler, der sich enthielt, unterstützte der Ausschuss die Vorlage. Neben den Grundzügen der Planung soll der Gemeinderat die Verwaltung beauftragen, 1,16 Millionen Euro zur weiteren Verfolgung des Projekts in den Haushalts-Planentwurf 2021 einzustellen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsplanberatungen.

Zudem soll der Gemeinderat außerplanmäßige Mittel in Höhe von 120 000 Euro für das Jahr 2020 bewilligen. Deckungsmittel stehen zur Verfügung.

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