Lörrach Keine „Gärten des Grauens“ mehr

Kristoff Meller
In Lörrach nicht mehr erwünscht: große Schotterflächen in Gärten. Foto: Archiv

Schottergärten in künftigen Bebauungsplänen und auf städtischen Baugrundstücken künftig unzulässig / Personal für Kontrolle fehlt

Lörrach - Oft werden sie als „Gärten des Grauens“ bezeichnet. Die Rede ist von „Schottergärten“. Auf Antrag der Grünen sollen diese in künftigen Bebauungsplänen und auf von der Stadt gekauften Baugrundstücken unzulässig sein. Doch was passiert mit bestehenden Schottergärten?

„Der Umgang mit bestehenden Gärten kommt nicht zur Sprache“, beklagte Claudia Salach (Grüne) in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik. Zudem habe es sehr lange bis zur Vorlage gedauert – der Antrag wurde bereits im Juli 2019 gestellt. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung im September 2019 beauftragt, das Thema weiterzuverfolgen.

Man müsse die Bürger besser darüber informieren, dass solche „Gärten im Grunde nicht erlaubt“ seien und bei der „Entsorgung“ behilflich sein – „Das fehlt mir in der Vorlage“, betonte Salach. Sie verwies auch auf die Landesbauordnung, dort steht: „Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein.“ Dies sei nicht nur wichtig für die Biodiversität sondern auch für die Versickerung. Denn unter fast alle Schottergärten liege eine wasserundurchlässige Plane, so dass das Regenwasser über die versiegelte Fläche direkt ins Abwasser fließe, erklärte Salach.

Aufgrund dieser und weiterer negativer Folgen prüfen immer mehr Städte ein Verbot. Zudem ist eine Änderung des Naturschutzgesetzes in Planung. In Baden-Württemberg haben beispielsweise schon Heilbronn, Karlsruhe, Rastatt und Schliengen eine entsprechende Regelung erlassen, wie Britta Staub-Abt, Fachbereichsleiterin Umwelt und Klimaschutz, in der Vorlage aufführt.

Für die Kontrolle fehlt das Personal

Doch wie soll das Verbot überwacht werden? „Die Kontrolle erfordert zusätzliches Personal, das bei der Baurechtsbehörde, beim Fachbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement und beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz nicht vorhanden ist“, schreibt Staub-Abt. Deshalb könne eine „Ahndung von Zuwiderhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht umfassend gewährleistet werden“. Lörrach sei da kein Einzelfall: „Die fehlenden personellen Ressourcen sind ausschlaggebend dafür, dass bisher viele Städte auf derartige Festsetzungen verzichten.“

Salach sieht hingegen „durchaus mögliche Kapazitäten“, beispielsweise könnten bei Kontrollen von in den Verkehrsraum hineinragenden Hecken gleichzeitig auch mögliche Steinwüsten erfasst werden.

„Haben wir überhaupt so viele Schottergärten in der Stadt?“, fragte sich Bernhard Escher (CDU). Die Christdemokraten wollen das Thema bis zur Gemeinderatssitzung noch in der Fraktion diskutieren, Escher bezeichnete den Vorstoß indes als „Reglementierung“ der Bürger.

„Wir sind uns alle einig, dass das Gärten des Grauens sind“, sagte Christiane Cyperrek (SPD). Die Frage sei nur, wie man deren Zahl reduzieren könne. „Werbung, Aufklärung und Anreize funktionieren nicht oder nur langsam, deshalb ist die Botschaft: Ohne Verbote geht es nicht“, argumentierte sie. Nach objektiven Kriterien sei der „gesellschaftliche Schaden zudem höher als der Nutzen für den Einzelnen“, sagte Cyperrek und verglich das Thema mit dem Rauchverbot und Tempolimits.

Die meisten Eigentümer legten die Schottergärten vor allem aus Pflege- und Kostengründen an, sagte Thomas Vogel (Freie Wähler). Man müsse mit ihnen reden und sie informieren. Eine Reglementierung sei hingegen „nicht in Ordnung“. Zumal etliche Gärtner ihren Kunden diese Gärten empfehlen.

„Schottergärten werden von Gartenbaubetrieben intensiv beworben, da sollten wir anfangen“, bestätigte sein Fraktionskollege Thomas Denzer. Zudem sei es schwierig, zu beurteilen, was einen Schottergarten definiere: „Ein Schotterbereich macht in manchen Bereichen durchaus Sinn“, erklärte Denzer.

„Wir müssen die Firmen informieren, dass solche Gärten in Lörrach nicht mehr zulässig sind, denn die Bürger wissen es nicht“, forderte Matthias Koesler (FDP).

Gesetzliche Grundlage für Vorgehen gegen bestehende Gärten fehlt

„Die Stadtverwaltung möchte Aufklärung und klärt bereits sehr viel auf“, sagte Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic. Und auch in der Vorlage heißt es: „Im Rahmen der Baugenehmigungen soll verstärkt Werbung für eine ökologisch wertvolle Begrünung gemacht werden.“

Das Verbot auch in bestehende Bebauungspläne zu integrieren, ist laut Neuhöfer-Avdic hingegen nicht umsetzbar: „Wir haben 80 geltende Bebauungspläne, diese alle zu ändern, bekommen wir nicht hin.“

Staub-Abt empfiehlt: Von einem Vorgehen gegen bereits bestehende Schottergärten sollte „wegen bisher fehlender gesetzlicher Grundlagen Abstand genommen werden“.

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