Im Grundsatz gilt offenbar: Wenn es sich um eine Gaststätte und keine Vergnügungsstätte handle, müsse sie wohl genehmigt werden.
Die Haagener Ortschafts- und Gemeinderätin Christa Rufer (SPD) legte nun am Freitag nach und verlangte in einer schriftlichen Anfrage von der Verwaltung Auskunft darüber, „ob die Eröffnung einer Champagnerhütte in der Ortsmitte von Haagen zulässig ist und ob bereits eine Genehmigung dafür erteilt worden ist“.
Des Weiteren möchte sie wissen, ob das Vorhaben gegen die vom Gemeinderat beschlossene Veränderungssperre verstoße. Sie befürchtet zudem, „dass möglicherweise eine Erweiterung des Hochzeitssaales unter dem Deckmantel einer Champagnerhütte erfolgt.“ Es könne ein Umgehungstatbestand vorliegen, was seitens der Stadt geprüft werden müsse, so Rufer.
Rufer fordert Aufklärung von der Verwaltung
Die „Tag und Nacht stattfindenden Baumaßnahmen“ würden von den Anwohnern mit Sorge beobachtet. Die Haagener SPD setze sich seit Jahren für eine qualitative Entwicklung der Ortsmitte ein. „Eine Megadisco wie eine Champagnerhütte für mehrere hundert auswärtige Besucher steht dem Ziel zum Erhalt und der Schaffung weiterer Nahversorgungsangeboten und dem Schutz der Wohnbevölkerung krass entgegen“, beklagt Rufer.
Der angrenzende Hochzeitssaal, der laut Stadtverwaltung Bestandsschutz genießt, und die „Champagnerhütte“ würden überregional beworben, was zu viel Verkehr führe. Rufer verlangt daher Auskunft darüber, „wie die Wohnbevölkerung vor Lärm, Verkehr und Beeinträchtigungen geschützt“ werde.
Neuhöfer-Avdic hatte bereits im Gemeinderat erklärt, dazu in der nächsten Sitzung des Ortschaftsrats zu berichten. Größtenteils werde dies nicht öffentlich erfolgen, da es sich um ein privates Grundstück handle.
„Antrag für eine Schank- und Speisewirtschaft - mehr nicht“
Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte sie am Freitag aber, dass ein „Antrag für eine Schank- und Speisewirtschaft“ im Rathaus vorliege – „mehr nicht“, so die Bürgermeisterin wörtlich. Dieser werde derzeit durch verschiedene Fachbereiche intern geprüft, es sei indes noch keine Genehmigung erteilt worden.
„Wenn ein Anspruch auf Genehmigung vorliegt, werden wir das Vorhaben genehmigen müssen. Was nicht beantragt wurde, ist eine Disco oder ein Saal für Musik- und Tanz-Veranstaltungen“, erklärte Neuhöfer-Avdic im Hinblick auf die Bilder im Internet. Denn in einem Betrieb mit gastronomischen Schwerpunkt dürfe „auch mal ein Tischkicker stehen“, eine Disco sei aber nicht möglich
. Gleichwohl zeige der Fall, wie wichtig der Bebauungsplan für das Ortszentrum sei: „Wir schaffen damit Klarheit für die rechtliche Situation.“