Lörrach Land ruft dritte Stufe der Pandemie aus

Die Oberbadische
Ab Montag muss auch im öffentlichen Raum häufig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Foto: Die Oberbadische

Lörrach. Ab Montag gilt in Baden-Württemberg wegen des stark steigenden Infektionsgeschehens

Lörrach - Ab Montag gilt in Baden-Württemberg wegen des stark steigenden Infektionsgeschehens die dritte Pandemiestufe – also auch in Lörrach.

Folgende Änderungen treten in Kraft:

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen wie Fußgängerzonen oder Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.
  • Ebenso besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht.

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