Lörrach Lauffenmühle: Stadt hat vorgesorgt

Guido Neidinger
 Foto: Kristoff Meller

Wirtschaft: Im Fall eines Grundstücksverkaufs greift „Vorkaufssatzung“. Aus KBC-Fehlern gelernt.

Lörrach - Oberbürgermeister Jörg Lutz geht davon aus, dass die Firma „Lauffenmühle“ trotz des laufenden Plan-insolvenzverfahrens in Brombach eine Zukunft hat. Falls nicht, hat die Stadt Vorsorge getroffen.

„Wir waren sehr überrascht von der Planinsolvenz der Firma Lauffenmühle“, erklärte Lutz gestern im Pressegespräch. Überrascht, aber nicht kalt erwischen lassen will sich die Stadt, falls die Rettung des Unternehmens doch nicht zustande kommt.

Vorkaufsrecht zu einem marktüblichen Preis

Für diesen Fall hat der Gemeinderat mit einer „Vorkaufssatzung“ vorgesorgt. Das bedeutet: Wenn der Grundstücksverkauf ansteht, besitzt die Stadt Lörrach für das 40 000 Quadratmeter große Areal ein Vorkaufsrecht zu einem marktüblichen Preis. Dieser wird derzeit auf Kosten der Stadt von einem Gutachter ermittelt. Berücksichtigt werden dabei auch mögliche Altlasten.

Aber auch wenn die Lauffenmühle, wovon Lutz derzeit ausgeht, über das Planinsolvenzverfahren hinaus am Standort Brombach aktiv bleibt, ist der Grundstücksverkauf über kurz oder lang sehr wahrscheinlich. Denn: Claas E. Daun, dem auch das KBC-Grundstück gehörte, trennt sich derzeit von zahlreichen Immobilien, insbesondere in Süddeutschland.

Deshalb hält es Lutz für wichtig, „dass wir uns frühzeitig Gedanken machen, wie es weitergehen könnte“ – mit oder ohne Lauffenmühle.

Vom Regierungspräsidium hat die Stadt bereits grünes Licht erhalten, den eventuellen Grundstückskauf „losgelöst vom städtischen Haushalt“ abzuwickeln.

Damit das Gelände auch in Zukunft verbindlich für Gewerbeansiedlungen gesichert und weiterentwickelt werden kann, muss laut Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic noch ein Bebauungsplan beschlossen werden.

Aus Versäumnissen gelernt

Beim Lauffenmühle-Areal hat die Stadt aus den Versäumnissen beim KBC-Areal, das ebenfalls Claas E. Daun gehörte, gelernt. Für das KBC-Grundstück mit rund 90 000 Quadratmetern besaß die Stadt Lörrach zwar ein Vorkaufsrecht, allerdings war im Vorfeld keine Vorkaufssatzung vom Gemeinderat beschlossen worden. Deshalb wäre für einen Ankauf des Geländes nicht der marktübliche Preis fällig gewesen, sondern der Preis, den der Käufer bereit war zu zahlen. Diesen Preis aber konnte die Stadt nicht stemmen, wie der Oberbürgermeister immer wieder betont hat. Die Frage, ob die Stadt auch für das KBC-Areal eine Vorkaufssatzung hätte beschließen könnten, beantwortete Neuhöfer-Avdic mit einem klaren „Ja“.

Die Notwendigkeit, bereits jetzt eine Entwicklungsgesellschaft für freie Flächen zu gründen, hält Neuhöfer-Avdic nicht für notwendig. Allerdings gibt es laut Lutz „immer wieder Bedarf, sich mit freien Flächen zu befassen“. Und dafür sei eine Entwicklungsgesellschaft durchaus ein gutes Instrumentarium. Allerdings müsse eine solche Gesellschaft mit ausreichend Kapital ausgestattet werden. Dies sei nur mit interessierten Partnern möglich.

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