Lörrach Leben mit weniger Lärm

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„Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist ein weiterer Schritt, die Lärmbelastung an viel befahrenen Straße zu reduzieren“, sagt Jörg Lutz. Symbolfoto: Kristoff Meller Quelle: Unbekannt

Kommunalpolitik: Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Bürger sowie Träger öffentlicher Belange haben noch bis einschließlich kommenden Freitag, 9. Dezember, die Möglichkeit, die Dokumente zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans einzusehen und ihre Stellungnahme abzugeben.

Lörrach. Der Erläuterungsbericht und zahlreiche weitere Dokumente sind seit dem 7. November auf der städtischen Website unter dem Link https://www.loerrach. de/Laermaktionsplan abrufbar und werden zudem im 13. Stockwerk des Rathauses während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt.

Bürger, die vor Ort im Rathaus Einsicht nehmen wollen, werden gebeten, einen Termin beim Fachbereich Umwelt und Mobilität zu vereinbaren. Dies kann telefonisch unter 07621/415 -222 oder der alternativen Durchwahl -555 erfolgen sowie per E-Mail an umweltschutz@loerrach.de

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum ausliegenden Entwurf schriftlich beim Fachbereich Umwelt und Mobilität, Luisenstraße 16, 79539 Lörrach, per E-Mail unter umweltschutz@loerrach.de oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden, erklärt die Stadt in einer Medienmitteilung.

„Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist ein weiterer wichtiger Schritt, die Lärmbelastung an viel befahrenen Straßen zu reduzieren und die Anwohner zu schützen. Dabei untersuchen wir nicht nur die verpflichtenden Straßen, sondern auch freiwillige Lärmberechnungen von hochfrequentierten Straßen. Mit dem öffentlichen Beteiligungsverfahren haben Bürger die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben und die Verwaltung bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu unterstützen. Wir wünschen uns eine rege Teilnahme“, so Oberbürgermeister Jörg Lutz.

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