Auch Polizeipressesprecher Jörg Kiefer und DRK-Leitstellenleiter Ralf Götz können kein erhöhtes Einsatzaufkommen vermelden. Die Auslastung sei „so wie immer“.
„Was die Alarmfahrten betrifft, da spielt die Corona-Pandemie keine Rolle“, sagt Götz. Bei Einsätzen mit Coronapatienten herrsche meistens kein Zeitdruck, so dass die Sirene nicht eingesetzt werden muss.
Fünf bis zehn Alarmfahrten pro Tag unternimmt die Lörracher Polizei nach einer groben Schätzung von Kiefer. Hauptsächlich nach dem Auslösen von Alarmanlagen und bei Verkehrsunfällen. Denn hier sei höchste Eile geboten, um die Gesundheit oder das Eigentum eines Menschen zu schützen.
Einsatzhorn und Blaulicht, wenn es eilt
Daher machen die Polizeibeamten und die Rettungskräfte Gebrauch vom sogenannten Wegerecht. Dieses Recht erlaubt den Fahrern von Einsatzfahrzeugen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Beispiel, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten oder rote Ampeln zu überfahren.
Die jeweiligen Einsatzkräfte sind jedoch verpflichtet, die Inanspruchnahme dieser Rechte stets mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn zu kennzeichnen. „Wenn die Beamten in einem solchen Einsatz nicht die Sirene verwenden und dann einen Unfall haben, kann das große rechtliche Probleme nach sich ziehen“, erklärt Kiefer. Die Sirene sei also verpflichtend im täglichen Gebrauch – jedoch derzeit nicht häufiger als sonst.
Dass es einigen Bürgern dennoch so vorkomme, als sei die Anzahl der Alarmfahrten stark angestiegen, erklärt der Polizeipressesprecher mit folgender Theorie: „Gerade in Zeiten wie jetzt, in denen sich viele Menschen Gedanken um die eigene Gesundheit oder die von Familie und Freunden machen, fällt den Leuten die Sirene vielleicht mehr auf. Wir fahren zwar nicht mehr Einsätze, aber da doch bei vielen, Sorgen ein wenig die Gedanken beherrschen, kann ich verstehen, wenn dieser Eindruck entsteht.“