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Lörrach Mehr Schutz, wenn das Wasser kommt

Adrian Steineck
Starkregen hat im Juli 2021 dafür gesorgt, dass Straßen und Keller in Brombach überflutet wurden. Beim Hochwasserschutz soll nachgebessert werden. Foto: Kristoff Meller

In Brombach brodelt es. Von einem „Schildbürgerstreich“ ist in Bezug auf den Hochwasserschutz des Ortsteils bei den betroffenen Anwohnern die Rede.

Das Hochwasser vom Juli 2021 ist vielen Menschen nicht nur im Brombach noch gut in Erinnerung. Die Verwaltung will dafür sorgen, dass solche Starkregenereignisse künftig nicht mehr in diesem Ausmaß für überflutete Straßen und vollgelaufene Keller sorgen können. Viele Bürger sind aber unzufrieden mit den von der Stadt vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hochwasserschutz und fordern zwei naturnahe Hochwasserrückhaltebecken – die mit 3,8 Millionen Euro teuerste Variante (wir berichteten). Gut 100 Zuhörer sind am Montagabend zur Anwohnerinformationsveranstaltung der Stadt gekommen.

Unmut bei Anliegern

Weiteres Konfliktpotenzial bilden die Erschließungskosten für Anlieger. Ein Teil der Adelhauser Straße und des Roßwangwegs sollen bei den Arbeiten erstmals hergestellt werden. Damit kommen auf Grundstückseigentümer beträchtliche Kosten zu. Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) hat dem Gemeinderat dazu eine klarere Empfehlung gegeben. Er stimmte bei drei Enthaltungen für den Ausbau der Straßen und die Erneuerung der Roßwangbrücke.

Bei der Bürgerinformationsveranstaltung in der Aula der Hellbergschule informierte die Verwaltung über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen. Unter anderem soll die Rosswangbrücke, die in Brombach die Adelhauser Straße mit dem Rosswangweg verbindet, neu gebaut werden, da sie sich in einem desolaten Zustand befindet.

Laut Saskia Trefzer, stellvertretende Fachbereichsleiterin Tiefbau, gibt es für die Adelhauser Straße bisher keinen Bebauungsplan. Diesen wolle man jetzt mit einem sogenannten beschleunigten Bebauungsplanverfahren erstellen. Knackpunkt ist auch, dass die Adelhauser Straße zwar technisch erschlossen ist: Der Anschluss an Strom-, Gas- und Wasserleitungen ist laut Trefzer gegeben. Was aber bisher noch fehlt – und hier ist die Stadt Lörrach zuständig – sei die verkehrstechnische Erschließung. Auch hierzu soll ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Die Vorschriften des Baugesetzbuches seien von zentraler Bedeutung für die Refinanzierung der Maßnahme durch die Gemeinde. Der Aufwand für den Bau der Erschließungsanlagen wird zu 95 Prozent auf die Anlieger umgelegt, dazu sei die Gemeinde gesetzlich verpflichtet. Ein Teilbereich der Straßen soll erstmals endgültig fertiggestellt und abgerechnet werden. Da es für diese Bereiche keinen gültigen Bebauungsplan gibt, soll mit dem Verfahren dafür die Rechtsgrundlage geschaffen werden, um Beiträge zu erheben.

Fragen der Zuhörer

Aus dem Zuhörerrund kam die Frage auf, ob es verfassungskonform sei, dass man dies als Anlieger zahlen muss. Dies bejahte Trefzer: „Wir haben ein Erschließungsrecht.“ Klaus Dullisch, Fachbereichsleiter Tiefbau, ging darauf ein, dass die Stadt verpflichtet ist, eine ordentliche Straße zu schaffen. Dies sei bisher nicht gegeben, da keine erstmalige endgültige Erschließung vorliege.

Bereits 2020/21 wurden die Planungen zum Bau einer Entlastung für den Tannengraben in der Adelhauser Straße erstellt, wie Sören Weichert vom Planungsbüro Fichtner Water & Transportation darlegte. Frank Beuschel, Betriebsleiter Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, sagte, dass man sich noch in der Planungsphase befinde. Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic betonte, dass die Anlieger auch weiterhin angehört werden sollen.

Am Ende übergab eine Anwohnerin der Bürgermeisterin eine Liste mit 119 Unterschriften. „Wir sind für guten Hochwasserschutz“, hieß es dazu.

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