^ Lörrach: Mit Zigarette eingeschlafen - Lörrach - Verlagshaus Jaumann

Lörrach Mit Zigarette eingeschlafen

Die Oberbadische
Eine Zigarette war Auslöser für den Brand. Foto: Archiv

Gericht : Brand in Grillimbiss / 700 Euro Geldstrafe

Lörrach (dr). In einem Lagerraum des Grillimbisses am Postplatz hat es am 12. Januar 2016 gebrannt. Gestern wurde der Verursacher des Feuers zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt.

Angeklagt wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung war ein 44 Jahre alter Mann. Er hatte seit Anfang Januar 2016 als Praktikant für den Hausmeisterdienst im Postgebäude gearbeitet. An dem Tag habe er abends die Kellerräume reinigen sollen. Im Keller, in dem der Imbiss Tische, Stühle und mehrere Säcke Grillholzkohle lagerte, habe er sich mit einer brennenden Zigarette kurz hingesetzt. „Da muss ich wohl eingeschlafen sein“, räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Als er wieder erwachte, sei alles voller Rauch gewesen. Über einen Lichtschacht hätten ihm Angestellte des Grills aus dem Keller ins Freie geholfen.

Um 20.19 Uhr war der Notruf bei der Feuerwehr eingegangen. Der Inhaber des Imbisses sagte vor Gericht aus, dass die Feuerwehr sehr rasch vor Ort gewesen sei. Zuvor hatte der Inhaber bereits versucht, mit einem Feuerlöscher den Brand zu bekämpfen. Der Sachschaden habe sich durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr in Grenzen gehalten.

Ein medizinischer Gutachter beurteilte die Alkoholabhängigkeit des Angeklagten. Gleich nach der Tat wurden 2,78 Promille bei dem Beschuldigten gemessen. Der Gutachter schloss aber eine verminderte Steuerungsfähigkeit bei der Tat aus, da der Beschuldigte regelmäßig Alkohol in beträchtlichen Mengen getrunken habe. Mehrmals war er deswegen auch schon in Entwöhnungstherapien.

Kurz nach der Tat hatte der Angeklagte bereits einige Tage in Untersuchungshaft verbracht. Zunächst lag der Vorwurf der schweren Brandstiftung nahe.

Wegen fahrlässiger Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung (der Inhaber hatte eine leichte Rauchvergiftung erlitten) beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen je zehn Euro. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Strafantrag.

Richter Simon Adam fand die Würdigung der Straftat des Staatsanwalts überzeugend und übernahm dessen Antrag in sein Urteil. Es läge jetzt im Interesse des Angeklagten, eine weitere Alkohol-Entwöhnungstherapie anzustreben.

Da alle Parteien den Rechtsmittelverzicht erklärten ist das Urteil bereits rechtskräftig.

Umfrage

2adaf948-0d33-11ef-8d09-186c8841fdbe.jpg

Die Kommunal- und Europawahl werfen Ihre Schatten voraus. Werden Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen?

Ergebnis anzeigen
loading