Lörrach Nach 20 Minuten ist schon wieder Schluss

Adrian Steineck
 Foto: Marco Fraune

Verfahren gegen Apotheker wegen Verstoß gegen Versammlungsverbot eingestellt

Weil er bei einer nicht genehmigten Versammlung von „Spaziergängern“ am 30. Dezember 2021 auf dem Meeraner Platz auch nach polizeilicher Aufforderung keinen Mund-Nasen-Schutz angelegt haben soll, musste sich ein Lörracher Apotheker am Donnerstagnachmittag vor dem Amtsgericht Lörrach verantworten. Das Verfahren, bei dem es um einen Bußgeldbescheid von 100 Euro vom März 2022 ging, wurde nach wenig mehr als 20 Minuten eingestellt.

Von Adrian Steineck

Lörrach. Er habe ein Attest, das ihn von der im betreffenden Zeitraum herrschenden Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreie, sagte der Angeklagte. Er legte dieses Attest in digitaler Form auf seinem Smartphone auch Richter Dietrich Bezzel vor. Das gezeigte Attest des mittlerweile in Rente gegangenen Arztes trägt aber das Datum vom 27. April 2022, wurde also knapp fünf Monate nach dem fraglichen Anlass erstellt. „Ich glaube, ich hatte davor auch schon eines“, sagte der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Martin Maier verteidigt wurde, zum Thema Masken-Attest aus.

Was der Angeklagte sagt

Nach den Vorfällen vom 30. Dezember 2021 gefragt, sagte der Angeklagte, er sei zwar dabei gewesen, aber er habe die Durchsage des betreffenden Polizisten zur Einhaltung der damals geltenden Corona-Bestimmungen nicht gehört – „garantiert nicht den genauen Wortlaut“. Auch könne er sich nicht mehr erinnern, ob er schon zu Beginn an der Versammlung teilgenommen habe. Auch wisse er nicht mehr, ob er direkt von der Polizei angesprochen worden sei. Das Ganze sei so lange her: „Man muss sich schon fragen, ob es wirklich der 30. Dezember war“, sagte der Angeklagte. Er sei „ab und an mal an solchen Veranstaltungen“ gewesen.

Was der Zeuge sagt

Als Zeuge rief Richter Bezzel den Hauptkommissar auf, der am betreffenden Tag bei der Versammlung der „Spaziergänger“ zugegen war. Er sagte aus, dass er gegen 19 Uhr am Meeraner Platz, dem damals üblichen Treffpunkt der „Spaziergänger“, eingetroffen sei. Er habe schon im Vorfeld das Gefühl gehabt, dass es zu einer Versammlung kommen könnte, da die „Spaziergänger“ bereits davor in der Weihnachtswoche ihrem Unmut über die Corona-Maßnahmen Ausdruck verliehen hätten. Er habe gegen 19 Uhr auf dem Meeraner Platz etwa 60 Personen gesehen, aber der Angeklagte, der ihm bekannt sei, wäre nicht darunter gewesen. Er habe ihn aber später gegen 19.40 Uhr in der Nähe des Rathauses erkannt. Dort habe er aus dem Polizeiauto heraus über Lautsprecher seine Aufforderung zum Einhalten der Corona-Auflagen wiederholt. Als er daraufhin aus der Menge heraus beleidigt worden sei, habe der Angeklagte schlichtend eingegriffen. „Man kann ja auch einmal etwas Positives sagen“, legte der Zeuge, der zum fünften Mal in dieser Sache aussagt, dem Richter dar.

Was der Richter sagt

Richter Bezzel stellte das Verfahren nach Paragraf 47 Absatz 2 Strafgesetzbuch ein. Der genannte Paragraf trägt den Titel „Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen“.

Zum Hintergrund

Der Apotheker ist als Kritiker der Corona-Maßnahmen bekannt. Am Montag wurde er vom Amtsgericht bereits zu einer Strafe von 11 500 Euro verurteilt, weil eine seiner Filialen positive PCR-Tests zu spät ans Gesundheitsamt gemeldet hat. Das Urteil in dieser Angelegenheit ist noch nicht rechtskräftig.

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