Was der Zeuge sagt
Als Zeuge rief Richter Bezzel den Hauptkommissar auf, der am betreffenden Tag bei der Versammlung der „Spaziergänger“ zugegen war. Er sagte aus, dass er gegen 19 Uhr am Meeraner Platz, dem damals üblichen Treffpunkt der „Spaziergänger“, eingetroffen sei. Er habe schon im Vorfeld das Gefühl gehabt, dass es zu einer Versammlung kommen könnte, da die „Spaziergänger“ bereits davor in der Weihnachtswoche ihrem Unmut über die Corona-Maßnahmen Ausdruck verliehen hätten. Er habe gegen 19 Uhr auf dem Meeraner Platz etwa 60 Personen gesehen, aber der Angeklagte, der ihm bekannt sei, wäre nicht darunter gewesen. Er habe ihn aber später gegen 19.40 Uhr in der Nähe des Rathauses erkannt. Dort habe er aus dem Polizeiauto heraus über Lautsprecher seine Aufforderung zum Einhalten der Corona-Auflagen wiederholt. Als er daraufhin aus der Menge heraus beleidigt worden sei, habe der Angeklagte schlichtend eingegriffen. „Man kann ja auch einmal etwas Positives sagen“, legte der Zeuge, der zum fünften Mal in dieser Sache aussagt, dem Richter dar.
Was der Richter sagt
Richter Bezzel stellte das Verfahren nach Paragraf 47 Absatz 2 Strafgesetzbuch ein. Der genannte Paragraf trägt den Titel „Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen“.
Zum Hintergrund
Der Apotheker ist als Kritiker der Corona-Maßnahmen bekannt. Am Montag wurde er vom Amtsgericht bereits zu einer Strafe von 11 500 Euro verurteilt, weil eine seiner Filialen positive PCR-Tests zu spät ans Gesundheitsamt gemeldet hat. Das Urteil in dieser Angelegenheit ist noch nicht rechtskräftig.