Lörrach (dr). Wegen der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ stand ein 28 Jahre alter Mann vor dem Amtsrichter. Er hatte sich am 26. Oktober des vergangenen Jahres am Busbahnhof Lörrach mit einem schwarzen T-Shirt gezeigt, auf dem von weitem ein großes weißes Hakenkreuz zu sehen war. Nach dem Strafgesetzbuch kann ein solches öffentliches Zeigen eines NS-Symbols mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.