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Lörrach Pilzbefall und Hitzetod

Die Oberbadische
Die Weide am Gewerbekanal ist nicht mehr zu retten und muss gefällt werden. Foto: Kristoff Meller Foto: Die Oberbadische

Stadtgrün: Eigenbetrieb muss im Winter 140 Bäume fällen

Von Kristoff Meller

Lörrach. Der Eigenbetrieb Stadtgrün beginnt in wenigen Tagen mit den turnusgemäßen Baumfällungen für den Winter 2018/19. In der Regel müssen zwischen 60 und 80 Bäume gefällt – meist, weil sie abgestorben oder nicht mehr verkehrssicher sind. Der heiße Sommer und das Eschentriebsterben sorgen in diesem Jahr jedoch für eine überdurchschnittlich hohe Zahl von rund 140 notwendiger Fällungen. Auch ein markanter Baum wird wegen Pilzbefalls der Säge zum Opfer fallen.

„Es gibt viele junge Bäume, die den heißen und trockenen Sommer nicht überlebt haben, aber unsere Mitarbeiter konnten auch nicht jeden Baum jeden Tag gießen“, erklärte Jens Langela, Betriebsleiter Eigenbetriebe Werkhof, Stadtgrün und Friedhöfe, am Dienstag im Gemeinderat. Das Klima habe an den Kraftreserven der Bäume gezehrt, so dass diese an Vitalität eingebüßt haben. Alleine 40 Bäume – vor allem Hainbuchen, Birken und Fichten – müssten aus diesem Grund nun in den nächsten Monaten gefällt werden.

Zusätzlich bereite das Eschentriebsterben im Stadtgebiet große Probleme. Wegen dieser auf Pilzbefall basierenden Baumerkrankung müssen ebenfalls rund 40 Eschen gefällt werden. Mittelfristig rechnen die Lörracher Forstexperten laut Langela mit einem Aussterben dieser Baumsorte in der Region.

Weide durch Pilzbefall in ihrer Standsicherheit gefährdet

Ein ortsbildprägender Baum, der durch starke Fäulnis mit Pilzbefall in seiner Standsicherheit soweit gefährdet ist, dass er aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss, ist die Weide am Gewerbekanal auf Höhe des Waschhäuschens. Trotz spezieller Erhaltungspflege in der Vergangenheit führe kein Weg an der Fällung vorbei, so Langela.

Claudia Salach (Grüne) erinnerte an die im Frühjahr geführte Naturdenkmal-Debatte: „Wir wollten die Weide unter Schutz stellen, dann gäbe es nun eine Förderung für die Ausgleichspflanzung“ Da sich der Baum schon damals in schlechtem Zustand befand, wurde die Ausweisung allerdings abgelehnt.

Die Fällungen werden grundsätzlich immer zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar durchgeführt. Diesen Zeitrahmen gibt das Bundesnaturschutzgesetz vor, um den Schutz, vor allem für Vögel während der Brutzeit in den Frühlings- und Sommermonaten, zu gewährleisten. Lediglich abgestorbene oder nicht mehr verkehrssichere Bäume dürfen außerhalb dieser Zeit gefällt werden. „Niemand fällt Bäume, wenn es nicht notwendig ist“, betonte Oberbürgermeister Jörg Lutz.

Grundsätzlich werde nach Möglichkeit für alle gefällten Bäume Ersatz gepflanzt, wie Langela auf Anfrage von Ulrich Lusche (CDU) erklärte. Dies sei jedoch von einer „Einzelfallprüfung“ abhängig. Jörg Lutz rechnet damit, dass rund 120 der 140 aktuell betroffenen Bäume ersetzt werden können.

Die Nachpflanzung erfolge erst mit einem gewissen zeitlichen Abstand, um dem Boden Zeit für Erholung zu geben und dem neuen Baum die bestmöglichen Startbedingungen zu schaffen. Hierbei könne die Ersatzpflanzung auch mit einer anderen, für den Standort besser geeigneten, Baumart erfolgen.

Insbesondere eng be- und überbaute Gebiete, wie der Rand von Verkehrsflächen, Parkplätze oder die Fußgängerzone, seien schwierige Standorte für Bäume jeder Art, weshalb dort nur wenige Baumarten für eine Pflanzung in Frage kommen.

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