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Lörrach Präsenz bleibt wichtig

Kristoff Meller
 Foto: Kristoff Meller

Gemeinderat: Änderung der Hauptsatzung soll Videositzungen auch über 2020 hinaus ermöglichen.

Lörrach - Der Hauptausschuss hat sich für die geplanten Änderung der Hauptsatzung ausgesprochen. Damit können – wenn der Gemeinderat am Donnerstag zustimmt – auch über das Jahresende hinaus Video- oder Präsenzsitzungen mit zugeschalteten Stadträten stattfinden. Allerdings gibt es auch Grenzen für die neue Technik.

„Das heute ist ein schönes Beispiel, warum die Änderung Sinn macht“, sagte Oberbürgermeister Jörg Lutz im Burghof, während Ulrich Lusche und Yvonne Sommer (beide CDU) hinter ihm auf der großen Leinwand von zuhause zugeschaltet waren. Zuvor hatten beide bei anderen Tagesordnungspunkten bereits Verständnisfragen oder Stellungnahmen abgegeben, während ihre Kollegen physisch anwesend waren.

Die aktuelle Corona-Verordnung erlaubt solche „Hybridsitzungen“ bis Ende des Jahres, dann muss die Hauptsatzung geändert werden. In einer Vorlage, die der Gemeinderat bereits am 1. Oktober beschlossen hat, wurde über diese gesetzliche Neuregelung informiert. Diese ermöglicht eine vollständige Videositzung aller Mitglieder oder Hybridsitzungen, bei denen ein Teil der Räte körperlich anwesend und ein Teil der Räte – ebenfalls mit Stimmrecht – per Videokonferenz zugeschaltet ist. Möchte eine Kommune auch über das Jahr 2020 hinaus von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, bedarf es jedoch einer entsprechenden Regelung in der Hauptsatzung, so die Vorlage.

Der Oberbürgermeister machte am Donnerstag aber auch deutlich, dass es „klare Voraussetzungen“ für diese Sitzungsform gebe: „Es muss eine Notsituation gegeben sein.“ Wenn die Corona-Pandemie im kommenden Jahr hoffentlich irgendwann weitgehend vorbei sei, könnten die Kommunalpolitiker nicht einfach weiterhin die Couch dem Sitzungssaal vorziehen, so Lutz. „Die Präsenz ist wichtig“, betonte er.

Zudem müsse die Öffentlichkeit zumindest im Grundsatz erhalten bleiben, hier gebe es „hohe Anforderungen“ bezüglich der Gremienarbeit. Darum seien beispielsweise Videokonferenzen, an denen nur per Einwahlcode teilgenommen werden kann, nicht erlaubt. Die Sitzung müsste zumindest in einen öffentlichen Raum zeitgleich per Video übertragen werden.

In der Beschlussvorlage heißt es dazu: „Voraussetzung ist, dass eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, allen Teilnehmenden möglich ist.“

Komplett ausgeschlossen sind laut Lutz zudem Wahlen oder geheime Abstimmungen, weshalb für Personalentscheidungen stets die „physische Anwesenheit“ gegeben sein müsse. Auch komplexe Diskussionen sollten in reinen Präsenzsitzungen geführt werden.

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