„Das heute ist ein schönes Beispiel, warum die Änderung Sinn macht“, sagte Oberbürgermeister Jörg Lutz im Burghof, während Ulrich Lusche und Yvonne Sommer (beide CDU) hinter ihm auf der großen Leinwand von zuhause zugeschaltet waren. Zuvor hatten beide bei anderen Tagesordnungspunkten bereits Verständnisfragen oder Stellungnahmen abgegeben, während ihre Kollegen physisch anwesend waren.
Die aktuelle Corona-Verordnung erlaubt solche „Hybridsitzungen“ bis Ende des Jahres, dann muss die Hauptsatzung geändert werden. In einer Vorlage, die der Gemeinderat bereits am 1. Oktober beschlossen hat, wurde über diese gesetzliche Neuregelung informiert. Diese ermöglicht eine vollständige Videositzung aller Mitglieder oder Hybridsitzungen, bei denen ein Teil der Räte körperlich anwesend und ein Teil der Räte – ebenfalls mit Stimmrecht – per Videokonferenz zugeschaltet ist. Möchte eine Kommune auch über das Jahr 2020 hinaus von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, bedarf es jedoch einer entsprechenden Regelung in der Hauptsatzung, so die Vorlage.