Lörrach Radfahrverbot beschildert

Marco Fraune
Neu beschildert, aber noch mit Aufkleber Foto: Marco Fraune

Mobilität: Neue Regelung in Kernfußgängerzone ab März / Absteigen ist angesagt

Das Schilder-Lieferproblem ist gelöst, das Radfahrverbot in der Kernfußgängerzone in greifbarer Nähe: Ab März müssen Velofahrer hier absteigen, worauf nun die neu aufgestellten Schilder aufmerksam machen. Dabei soll es aber nicht bleiben.

Von Marco Fraune

Lörrach. „Für alle, die ihren Esel an die Hand nehmen“, heißt es auf den gelben Flyern, die am Dienstagabend im Gemeinderat schon einmal ausgeteilt wurden. Verkehrs-Fachbereichsleiter Klaus Dullisch schilderte, dass nun die Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema angegangen werde. Für heute hat die Stadt auch zu einem Mediengespräch eingeladen, bei dem die Verwaltung ihre Sichtweise weiter darlegen will (Bericht folgt). Klar ist, dass mit Plakaten, Flyern und auch auf der städtischen Internetseite die Info-Kampagne Fahrt aufnimmt.

Zum 1. März geht es auch an die Umsetzung, samt der „intensiven Ansprache und Aufklärung“, wie Dullisch ankündigte. Auf den Schildern steht auch, dass wochentags ab 10.30 Uhr sowie samstags ab 9.30 Uhr das Radfahrverbot in der Kernfußgängerzone gilt. Grünen-Stadtrat Fritz Böhler verwies darauf, dass im Flyer vielfach nur von „Hauptgeschäftszeiten“ die Rede sei. Auf den Schildern stehe aber die genaue Uhrzeit, antwortete Dullisch.

Der Gemeindevollzugsdienst und die Polizei sind künftig berechtigt, Radfahrer anzuhalten und die Verstöße zu ahnden, womit Bußgelder von 25 bis 40 Euro drohen. Auch das Befahren mit E-Scootern und anderen „Elektrokleinstfahrzeugen“ ist untersagt und werde bei Verstoß geahndet. Für Lastenfahrräder mit Warenlieferungen gelten zudem die bekannten Lieferzeiten.

Konkret gilt das temporäre Radfahrverbot zwischen Senser Platz/Grabenstraße und Herrenstraße sowie Spitalstraße und Grabenstraße/Hebelpark, einschließlich Alter Marktplatz, Alter Markt mit Adlergässchen und Neuer Marktplatz mit dem Altspitalgässchen. „Im Sinne der Miteinander-Stadt bitten wir Sie, die neue Regelung zu beachten“, heißt es im Flyer. „Nehmen Sie Rücksicht und schieben Sie bitte Ihr Rad.“ In diesem Zusammenhang wird auf die Fahrradstraße als „alternative, zügige und sichere Umfahrung der Innenstadt“ verwiesen.

Der Gemeinderat hat am 30. September beschlossen, den Fahrradverkehr in der Kernfußgängerzone ab 2022 zu beschränken. Ab Anfang März wird dieser Beschluss umgesetzt. Zu folgenden Zeit ist das Radfahren in der Kernfußgängerzone dann nicht mehr erlaubt:

Montag bis Freitag: 10.30 bis 18 Uhr; Samstag 9.30 bis 18 Uhr.

Auch außerhalb der Sperrzeiten gilt für Radfahrer beim Durchfahren der Fußgängerzone Schrittgeschwindigkeit.

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