Das Thema der Gefährdung durch Radon gewinnt bundesweit zunehmend an Bedeutung. Die Stadt hat deshalb die Radonmessungen durchführen lassen, um die Höhe der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Schulen und Kindergärten zu überprüfen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage sind Radonmessungen nur an ganz speziellen Arbeitsplätzen wie zum Beispiel in Bergwerken, Radon-Heilbädern und Wasserwerken vorgeschrieben. Schulen und Schulträger sind strahlenschutzrechtlich nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Reduzierung der Radonmenge zu ergreifen, schreibt die Stadt.
Erst mit dem Inkrafttreten der Regelungen zum Radonschutz im neuen Strahlenschutzgesetz werden voraussichtlich ab Ende 2018 bei Überschreitung des im Gesetz festgelegten Referenzwertes von im Jahresmittel 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Luft Maßnahmen zur Reduzierung erforderlich.
Ausweichquartier dringend gesucht