Zum Schutz der Kulturlandschaft vor Zersiedelung bestehen seit Jahrzehnten gesetzliche Regelungen, wonach Hütten und sonstige bauliche Anlagen zu Freizeitzwecken in der freien Landschaft, dem sogenannten Außenbereich, nicht beliebig errichtet werden dürfen. Dies gilt auch für Zäune aller Art und das Anpflanzen von geschlossenen Schnitthecken, so die Stadt.